Soziales

Vorderansicht der Kreisbonuscard für Erwachsene des Landkreises Tübingen

Aufgabenbereich

KreisBonusCard

Kontakt und Sprechzeiten

Die Büros des Aufgabenbereichs befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072

Lage/Anfahrt

Sprechzeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 u. 14:00-16:00 Uhr, Fr. 08:00-12:00 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Frau Lapp
Raum: A2 68
Tel.: 07071 207-2053
Fax: 07071 207-92053
lapp@kreis-tuebingen.de

Frau Michel
Raum: A2 68
Tel.: 07071 207-2052
Fax: 07071 207-92052
michel@kreis-tuebingen.de

KreisBonusCard

Mit der KreisBonusCard kann ab sofort bei allen Einrichtungen der Städte und Gemeinden des Landkreises Tübingen sowie bei zahlreichen Vereinen und sonstigen Organisationen nach Vergünstigungen bei den dort angebotenen Leistungen gefragt werden. In einigen Städten und Gemeinden gibt es bereits jetzt zahlreiche Angebote für Besitzerinnen und Besitzer der KreisBonusCard, über die die örtlichen Verwaltungen gerne informieren.

Antragsberechtigte

Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises erhalten die KreisBonusCard auf Antrag beim Landratsamt Tübingen, wenn sie

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II,
  • laufende Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII,
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder
  • mit Kindern zusammenleben, die Kinderzuschlag erhalten.

Das Antragsformular ist im Bürgerbüro oder bei der Abteilung Soziales des Landratsamts sowie beim Jobcenter Tübingen erhältlich. Es steht auch online zum Ausdruck über folgenden Link zur Verfügung:

KreisBonusCard Tübingen: Antragsformular (102,5 KB)

Gültigkeit

Die KreisBonusCard wird in zwei Varianten herausgeben. Es gibt eine Karte für Erwachsene und eine Karte für Kinder und Jugendliche, die sogenannte KreisBonusCard Junior. Die Karten sind jeweils ein Jahr gültig.

Bitte beachten Sie: Kinder und Jugendliche, die einen Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets stellen oder diesen bereits gestellt haben, erhalten die Karte in Kürze automatisch zugesandt. Ein gesonderter Antrag für die KreisBonusCard muss hier nicht gestellt werden.

BonusCard / KinderCard Stadt Tübingen

Ein wichtiger Hinweis für alle Tübinger Besitzerinnen und Besitzer der BonusCard oder KinderCard der Stadt Tübingen: Die BonusCard oder KinderCard gilt ab sofort bis zum Ende ihrer jeweiligen Gültigkeit auch als KreisBonusCard. Nach Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Karte, kann die KreisbonusCard beim Landratsamt beantragt werden. Die KreisBonusCard ersetzt dann die BonusCard und KinderCard der Stadt Tübingen.