Bildungs- und Teilhabepaket
Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, die laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen, für die Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz bezahlt wird oder für die Wohngeld gewährt wird.
Im Landkreis Tübingen ist das Landratsamt Tübingen für die Antragstellung und die Gewährung der Leistung zuständig. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst die folgenden Leistungen:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Lernförderung
- Zuschuss zur Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Im Bereich der Schülerbeförderung gelten bis auf weiteres die bestehenden Satzungen und Regelungen. Bitte wenden Sie sich daher diesbezüglich an Ihren Schulträger.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zum Bildungs- und Teihabepaket insbesondere zu den Anspruchsvoraussetzungen, zur Antragstellung und zum Leistungsbezug haben wir für Sie in einem Flyer zusammengestellt, der über nachfolgenden Link aufgerufen werden kann:
Informationsflyer Bildungs- und Teilhabepaket (206 KB)
Das Formular zum Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie im Jobcenter Tübingen, bei den Wohngeldstellen des Landkreises, bei den Rathäusern Ihrer Wohngemeinde und beim Landratsamt Tübingen. Das Formular kann zum Ausdrucken auch über folgenden Link aufgerufen werden:
Antragsformular Leistungen für Bildung und Teilhabe (252,2 KB)


