Trinkwasser
An die Qualität des Trinkwassers werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Die Abteilung Gesundheit überwacht alle öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen, entnimmt regelmäßig Proben und berät die Verbraucher.
Informationen zur neuen Trinkwasserverordung und die damit verbundenen Meldepflichten für Großanalgen zur Trinkwassererwärmung an das örtliche Gesundheitsamt
Am 01.11.2011 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Darin ist im Bereich der Hausinstallationen mit öffentlicher und/oder gewerblicher Tätigkeit und Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, z.B. in vermieteten Liegenschaften, eine Meldepflicht vorgesehen.
Großanlagen sind Warmwasseranlagen mit einem Speicherinhalt von mehr als 400 Liter und/oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt in jeder Rohrleitung zwischen Abgang von der Trinkwassererwärmungsanlage und jeder Entnahmestelle. Zirkulationsleitungen werden dabei nicht berücksichtigt. Nicht betroffen sind vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser unabhängig vom Volumen des Warmwasserspeichers.
Ein Meldeformular kann mit dem untenstehenden Link abgerufen werden.Sie können uns dies per Fax 07071 207-3331, per E-Mail trinkwasser@kreis-tuebingen.de oder auf dem Postweg an die Hausadresse zusenden.
Weiterführende Informationen
Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung und ein entsprechndes Meldeformular stehen Ihnen unter den folgenden Links zur Verfügung:
- Meldeformular zur Anzeige einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung (67,5 KB)
- Informationsseite des MLR-BW zur Trinkwasserüberwachung
- Pressemeldung des MLR-BW zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
- Informationsseite des Umweltbundesamts zu Trinkwasser
- Informationsseite des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches zum Thema "Legionellen"
- Trinkwasserverordnung


