Trinkwasser
An die Qualität des Trinkwassers werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Die Abteilung Gesundheit überwacht alle öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen, entnimmt regelmäßig Proben und berät die Verbraucher.
Informationen zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 05.12.2012
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung
Am 14.12.2012 trat die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 28.11.2011 in Kraft. Wesentliche Änderungen ergeben sich für gewerbliche Großanlagen.
1. Eine Anzeigepflicht für gewerbliche Großanlagen besteht seit Dezember 2012 nicht mehr.
2. Das Untersuchungsintervall für gewerbliche Großanlagen wurde bei nicht überschrittenem
Technischen Maßnahmenwert auf drei Jahre erweitert.
Eine Untersuchungspflicht für Großanlagen durch den Betreiber und sonstigen Inhaber von Trinkwasserversorgungsanlagen sowie die Anzeigepflicht für Hausinstallationen mit öffentlicher Tätigkeit wurde nicht geändert d.h. diese Pflichten bestehen weiterhin.
Großanlagen sind Warmwasseranlagen mit einem Speicherinhalt von mehr als 400 Liter und/oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt in jeder Rohrleitung zwischen Abgang von der Trinkwassererwärmungsanlage und jeder Entnahmestelle. Zirkulationsleitungen werden dabei nicht berücksichtigt. Nicht betroffen sind vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser unabhängig vom Volumen des Warmwasserspeichers.
Hinweise zur Probenahme für die Legionellenuntersuchung für gewerblich bzw. öffentlich/ gewerblich genutzte Großanlagen zur Trinkwasserversorgung (216,1 KiB)
Untersuchungsergebnisse mit überschrittenem technischen Maßnahmenwert sind dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen, per Fax 07071 207-3331, per E-Mail trinkwasser@kreis-tuebingen.de oder auf dem Postweg an die Hausadresse. Die ergriffenen Maßnahmen können mit Hilfe des folgenden Formulars an das Gesundheitsamt gemeldet werden:
Fragebogen zur Mitteilung von Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes (23,2 KiB)
Umsetzungsempfehlungen zur Gefährdungsanalyse finden Sie hier:
Empfehlungen des Umweltbundesamtes für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse (76,1 KiB)
Allgemeine Informationen zur Trinkwasserverordnumg
Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung stehen Ihnen unter den folgenden Links zur Verfügung:
- Trinkwasserverordnung
- Informationsseite des MLR-BW zur Trinkwasserüberwachung
- Pressemitteilung des Ministeriums Ländlicher Raum Baden-Württemberg zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
- Information zu Trinkwasser vom Umweltbundesamt
- Informationsseite des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches zum Thema "Legionellen"


