Kreistag verabschiedet Haushalt 2012
Deutliche Entlastung für die Städte und Gemeinden im Kreis. Rund 1,9 Mio. Euro für Freiwilligkeitsleistungen.
Am Mittwoch, 14. Dezember 2011, hat der Kreistag des Landkreises Tübingen mit großer Mehrheit die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2012 verabschiedet.
Mit einem Gesamtvolumen von 182,3 Millionen Euro liegt der Haushaltsplan um rund 9 Millionen Euro über dem Niveau des Haushalts 2011. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 175,34 Millionen Euro und auf den Vermögenshaushalt 6,95 Millionen Euro. Der Hebesatz bei der Kreisumlage sinkt um 2,41 Prozentpunkte auf 33,06%. Die Städte und Gemeinden im Kreis werden dadurch um rund 2 Millionen Euro bei der Kreisumlage 2012 gegenüber dem Haushaltsjahr 2011 entlastet.
Beabsichtigter Kreditverzicht in 2012
Gleichzeitig wurden der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen auf 1,57 Millionen Euro, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 200.000 Euro und der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25 Millionen Euro festgelegt. Damit liegt die planmäßige Tilgung mit 2,2 Millionen Euro deutlich höher als die vorgesehene Kreditaufnahme.
Auf Grund der guten wirtschaftlichen Entwicklung können mit dem voraussichtlichen Überschuss aus dem Jahr 2011 in Höhe von rund 2 Millionen Euro weiter Kredite getilgt und die Rücklage aufgestockt werden. Nach Möglichkeit soll 2012 aber auf eine neue Kreditaufnahme ganz verzichtet werden. Landrat Joachim Walter wird deshalb Mitte 2012 den Antrag stellen, für das laufende Jahr keine neuen Schulden zu machen.
Rund 1,9 Mio. Euro an Freiwilligkeitsleistungen
Bei den Freiwilligkeitsleistungen an Einrichtungen, Vereine und Initiativen des Landkreises bestand im Bereich der zu gewährenden Zuschüsse überwiegend Einigkeit. Insgesamt hat der Kreistag rund 1,9 Millionen Euro an Zuschüssen für diese Gruppen bereitgestellt - das sind rund 250.000 Euro mehr als im vergangenen Jahr.
So erhält beispielsweise die Lebenshilfe e.V. insgesamt 93.000 Euro an Zuschüssen, was eine Aufstockung um rund 20.000 Euro gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Nahezu eine Verdoppelung seines bisherigen Zuschusses - nämlich 243.000 Euro - erhält der Gerontopsychiatrische Dienst. Damit wird auch der Steigerung der Zahl der Ratsuchenden bei den Gerontopsychiatrischen Beratungsstellen und der zunehmenden Komplexität der Beratungen Rechnung getragen.
Im kulturellen Bereich erhält das Landestheater Tübingen (LTT) zusammen mit seinem kommunalen Interessenverein 51.000 Euro an Zuschüssen und damit eine Aufstockung um 30.000 Euro. Mit diesen und weiteren beschlossenen Freiwilligkeitsleistungen bringt der Landkreis seine Anerkennung der wichtigen und engagierten Arbeit von Vereinen, Initiativen und Einrichtungen zum Ausdruck.
Eine Übersicht über die bisher gewährten und neu beschlossenen Zuschüsse für einzelne Einrichtungen kann über folgenden Link abgerufen werden:
Freiwilligkeitsleistungen für das Haushaltjahr 2012 (13,4 KB)
Aufwendungen im sozialen Bereich: Entlastung
Bei den Aufwendungen für den sozialen Bereich können dank der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und den Mehreinnahmen aus der Bundesbeteiligung für Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung gegenüber dem Ansatz für 2011 in 2012 rund 5 Mio. Euro weniger veranschlagt werden. Der Kreistag hat beschlossen, das vorgesehene Budget im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe nochmals um 400.000 Euro zu senken. Trotzdem wird der Landkreis Tübingen für 2012 im Reinaufwand für die soziale Sicherung fast 70 Mio. Euro aufwenden müssen. Davon entfallen 50 Mio. auf den Bereich der sozialen Hilfen und 19 Mio. Euro auf die Jugendhilfe.
Neue Personalstellen
Bei den Personalkosten finden sich im Verwaltungshaushalt eine geplante Steigerung der Personalkosten um 1,5 Mio. Euro wieder. Darin enthalten sind gesetzliche und tarifliche Kostensteigerungen, auf die der Landkreis keinen Einfluss hat, sowie Ausgaben für 12,5 neue Stellen.
Weiterführende Informationen
Die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden stehen auch online auf unseren Interseiten zum Kreishaushalt zur Verfügung. Die entsprechende Seite rufen Sie über folgenden Link auf:
Nach der Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium Tübingen wird der Haushaltsplan 2012 ebenfalls auf dieser Seite zur Verfügung gestellt werden.



