Sorgeberechtigte

Beratung und Unterstützung für Alleinsorgende oder sorgeberechtigte Elternteile und junge Volljährige

Beschreibung

Alleinsorgende oder sorgeberechtigte Elternteile können sich beraten und unterstüt­zen lassen. Die Rechtsberatung bezieht sich insbesondere auf Fragen

  • der Personensorge
  • des Umgangsrechts
  • der Vaterschaft
  • des Unterhaltsanspruchs der Mutter und des Kindes
  • der elterlichen Sorge

Junge Volljährige können sich bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in Bezug auf ihre Unterhaltsansprüche beraten und unterstützen lassen.
Das Sachgebiet BPV kann Hilfestellungen geben, Wege und Möglich­keiten aufzuzeigen, um auch die Eigenverantwortung zu stär­ken.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft (BPV)

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
BPV
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-6197

Telefonische Erreichbarkeit
Mo.–Do. 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
Persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Klaiber

Übergeordnete Stelle