Forst

Aufgabenbereich

Motorsägenlehrgänge

Ansprechpartner


Margrit Brenner
Eberhardstraße 21 
72108 Rottenburg a.N. 
Raum: 
Tel: 07071 207-1405 
Fax: 07071 207-1499 
m.brenner@kreis-tuebingen.de

 

Ingrid Muntenjon 
Eberhardstraße 21 
72108 Rottenburg a.N. 
Raum: 
Tel: 07071 207-1404 
Fax: 07071 207-1499  
i.muntenjon@kreis-tuebingen.de

 

Joachim Walheim 
Eberhardstraße 21 
72108 Rottenburg a.N. 
Raum: 
Tel: 07071 207-1414 
Fax: 07071 207-1499 
j.walheim@kreis-tuebingen.de

Motorsägenlehrgänge

Der Besuch eines Lehrganges dient vor allem der Erhöhung der eigenen Sicherheit bei der Holzaufbereitung.

Für Brennholz und Flächenloskäufer empfiehlt sich die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang auch deshalb, weil zertifizierte Forstbetriebe diese Sortimente in der Regel nur noch an Kunden mit absolviertem Motorsägenlehrgang abgeben dürfen.

Diese Regelung wurde vom Deutschen Forst- Zertifizierungsrat weiter verschärft:

Spätestens ab der Einschlagssaison im Winter 2012/2013 haben Selbstwerber von Flächenlosen und Personen, die ihr Brennholz am Polter mit der Motorsäge kleinschneiden, die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang nachzuweisen.

Derzeit bietet die Abteilung Forst folgende Termine an:

06. Juni 2012 Brennholzlehrgang 1 Tag
12. Juni 2012 Brennholzlehrgang 1 Tag


Bei den auf Privatwaldbesitzer zugenschnittenen Lehrgängen sind noch zu folgenden Terminen Plätze frei:

20. und 21. Juni 2012 Motorsägen-Grundlehrgang 2 Tage

Zugelassen werden für beide Lehrgänge nur volljährige Teilnehmer mit vollständiger Schutzausrüstung. Interessenten können sich bei der Abt. Forst des Landratsamtes Tübingen unter 07071 207-1402 anmelden.

Für weitere Informationen können folgende Merkblätter heruntergeladen werden:

Informationsblatt eintägiger Lehrgang (14,3 KiB) (pdf 15 KB)

Informationsblatt zweitägiger Lehrgang (19 KiB) (pdf 20 KB)

Infomationsblatt zur Schutzausrüsung für Lehrgangsteilnehmer (153,9 KiB) (pdf 154 KB)

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