Der Kreistag des Landkreises Tübingen
Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag sie ihm übertragen hat.
Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und aus den ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den wahlberechtigten Einwohnern des Landkreises für jeweils fünf Jahre gewählt werden. Die Zahl der Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises. Die Sitzungen des Kreistags sind in der Regel öffentlich.
Dem am 7. Juni 2009 gewählten Kreistag des Landkreises Tübingen gehören 59 Mitglieder, davon 16 Kreisrätinnen und 43 Kreisräte, an.
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