Kreishaushalt

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Finanzplanung des Landkreises – (k)ein Buch mit sieben Siegeln

Allgemeines zur Haushaltsplanung

Die Finanzplanung von Kommunen und Landkreisen mag manchem als "Buch mit sieben Siegeln" erscheinen. Fragen nach der finanziellen Situation des Landkreises Tübingen, insbesondere woher wie viel Geld eingenommen und wie viel für welche Zwecke ausgegeben wird, gehen alle Bürgerinnen und Bürger etwas an - ist es doch letztendlich ihr Steuergeld, mit dem die Verwaltung im Auftrag der Politik wirtschaftet. Hier finden Sie viele Informationen rund um den Haushalt des Landkreises Tübingen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, dürfen Sie sich gerne direkt an den Leiter der Abteilung Finanzen, Herrn Michels, wenden (k.michels@kreis-tuebingen.de).

Was ist ein Haushaltsplan?

Basis der Finanzplanung ist der Haushaltsplan, dem ein Entwurf der Kreisverwaltung zu Grunde liegt. Der Haushaltsplan ist die wichtigste Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Landkreise. Der Haushaltsplan enthält die voraussichtlichen Einnahmen und die Ausgaben eines Jahres, legt jährlich fest, wofür das Geld verwendet werden soll und wie die Ausgaben finanziert werden sollen.

Neben den Vorhaben für das aktuelle Haushaltsjahr sind im Haushaltsplan auch die strategischen Handlungsschwerpunkte der nächsten Jahre und die erwarteten Einnahmen aufgeführt.

Verwaltung und Politik müssen sich im Rahmen der Aufgabenerfüllung (siehe unter Aufgaben des Landkreises) an die Ansätze im Haushaltsplan halten. Ansprüche lassen sich daraus jedoch nicht ableiten.

Aufgaben des Landkreises

Die Aufgaben eines Landkreises lassen sich in drei wesentliche Bereiche gliedern:

  • Freiwillige Aufgaben
  • Pflichtaufgaben
  • Übertragene Angelegenheiten

Sowohl Pflichtaufgaben als auch übertragene Aufgaben liegen vor, wenn der Landkreis durch konkrete gesetzliche Bestimmungen dazu verpflichtet wird. Zu diesen Aufgaben gehören zum Beispiel Aufgaben der Sozial- und Jugendhilfe, aber auch die eher rechtlich geprägten Bereiche Ordnung, Umwelt und Verkehr.

Über freiwillige Aufgaben entscheidet der Landkreis in eigener Verantwortung, es steht ihm frei, ob und wie die Aufgaben erfüllt werden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit spielt dabei die entscheidende Rolle. Zu den freiwilligen Leistungen eines Landkreises gehören zum Beispiel die Jugend- und Sportförderung, aber auch die Förderung der Musikschulen und der Volkshochschulen im Kreis.

Woher bekommt der Landkreis sein Geld?

Für die Erfüllung der oben genannten Aufgaben wird Geld benötigt. Die Landkreise können jedoch nicht, im Gegensatz zu Bund, Ländern und Gemeinden über eigene Steuereinnahmen verfügen. Finanzzuweisungen von Landesseite, die von den kreisangehörigen Gemeinden erhobene Kreisumlage sowie Gebühren und Entgelte sind somit die Haupteinnahmequellen der Landkreise.

Die Kreisumlage wird von den Sädten und Gemeinden im Kreis erhoben, berechnet sich durch die Steuerkraft der Gemeinden und wird zur Deckung des Finanzbedarfs des Landkreises verwendet.

Der Haushaltsplan muss grundsätzlich ausgeglichen sein, das heißt, die Einnahmen müssen die Ausgaben des Landkreises decken. Kann diese Vorgabe nicht eingehalten werden, muss ein Landkreis Sparmaßnahmen vornehmen, um so das finazielle Gleichgewicht wiederherzustellen.

Der Ablauf sieht folgendermaßen aus:

I. Entwurf

  • Bündelung der Vorschläge/ Bedarfsmeldungen der Organisationseinheiten der Kreisverwaltung
  • Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans durch die Kämmerei

II. Festsetzung

  • Einbringung des Haushaltsentwurfs in den Kreistag durch den Landrat
  • Vorstellung des Entwurfs in einer Klausurtagung von Kreistag und Verwaltung
  • Grundsatzberatung im Finanzausschuss und den Kreistags-Fraktionen
  • Detailberatung mit evtl. Änderungsvorschlägen in den Fachausschüssen
  • Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan durch den Kreistag

III. Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde

  • Übersendung der Haushaltssatzung mit Anlagen an die Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Tübingen)
  • Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Kreditermächtigungen, Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite sind genehmigungspflichtig)

IV. Bekanntmachung

  • Bekanntmachung der genehmigten Haushaltssatzung durch den Landrat
  • Inkrafttreten der Haushaltssatzung
  • Ausführung des beschlossenen Haushaltsplans durch den Landrat

Inhalte des Haushaltsplans

Der Haushaltsplan enthält alle für die Aufgabenerfüllung voraussichtlich anfallenden Einnahmen und Ausgaben. Auch alle Einnahmen und Auszahlungen, die sich auf das Ergebnis oder das Vermögen auswirken, sind aufzunehmen. Erforderliche Kredite und Verpflichtungsermächtigungen sind ebenfalls zu veranschlagen. In der mittelfristigen Finanzplanung und im Investitionsplan wird ein Ausblick gegeben auf die Haushaltsentwicklung und die geplanten Investitionen der auf das Haushaltsjahr folgenden 3 Jahre. Abgerundet wird der Haushaltsplan durch den Stellenplan.

Gliederung des Haushaltsplans

Der Haushaltsplan ist gegliedert in den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Im Verwaltungshaushalt werden regelmäßig anfallende Einnahmen und Ausgaben erfasst. Dazu gehören zum Beispiel die Leistungsausgaben der Sozial- und Jugendhilfe, die Personalausgaben, die Gebäudeunterhaltungskosten oder die Gebühreneinnahmen. Mittel, die nicht für die laufende Verwaltung benötigt werden, also Einnahmen, die nicht verbraucht werden, werden dem Vermögenshaushalt für Investitionen zugeführt. Im Vermögenshaushalt, praktisch dem Sparbuch des Landkreises, finden sich insbesondere die Investitionen des Landkreises wieder.

Glossar

Die wichtigsten Begriffe zum Verständnis der Haushaltsplanung haben wir für Sie auf einer speziellen Internetseite zusammengestellt und erläutert. Die Internetseite erreichen Sie über folgenden Link:

Kreishaushalt: Glossar