Eigenprüfung

Prüfungen: Jahresrechnung, Jahresabschlüsse, Kassenprüfung, Schwerpunktprüfungen, Beratung

Beschreibung

Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit - diesem Leitbild ist die öffentliche Verwaltung verpflichtet. Auch der Landkreis Tübingen richtet sich nach diesen Grundsätzen. Deren Einhaltung zu überprüfen ist die besondere Verantwortung der Abteilung Eigenprüfung.

Innerhalb der Kreisverwaltung hat die Abteilung Eigenprüfung daher eine Sonderstellung: Sie ist organisatorisch direkt dem Landrat zugeordnet, in ihrer Tätigkeit jedoch unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

Hierbei nimmt die Eigenprüfung die Aufgaben eines Rechnungsprüfungsamtes im Sinne von § 48 Landkreisordnung (LKrO) in Verbindung mit den §§ 109 bis 112 der Gemeindeordnung (GemO) wahr, in erster Linie die Kontrolle der Finanzen des Landkreises sowie seiner Eigenbetriebe. Weitere Zuständigkeiten sind ihr vom Kreistag übertragen worden, wie zum Beispiel die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung oder von Ausschreibungen und Vergaben.

Ihrem Selbstverständnis nach definiert sich die Abteilung Eigenprüfung aber nicht nur als Kontrollorgan, sondern auch als interne Beratungseinrichtung, Rat- und Ideengeber für die gesamte Verwaltung und die politischen Entscheidungsträger. Insofern bemüht sich die Eigenprüfung um möglichst objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen, die darauf ausgerichtet sind, das wirtschaftliche Handeln und die Leistungsfähigkeit des Landkreises weiter zu verbessern.

Eine effektive und effiziente Finanzkontrolle soll Rechtsverstößen den Nährboden entziehen und möglichst schon präventive Wirkung entfalten. Die nachhaltige, auf partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Organisationseinheiten angelegte Tätigkeit der Abteilung verfolgt hier einen zukunftsorientierten Lösungsansatz.

Die "örtliche" Prüfung der hausinternen Eigenprüfung wird ergänzt durch die so genannte "überörtliche" Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (§ 48 LKrO iVm §§ 113, 114, 114a Gemeindeordnung).

Aufgabenbereiche

  • Prüfung der Jahresabschlüsse des Landkreises, des Abfallwirtschaftsbetriebes, des Zweckverbandes Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen und des Zweckverbandes ÖPNV im Ammertal
  • Prüfung der Kassen, laufende Prüfung der Kassenvorgänge
  • Schwerpunktprüfungen auf allen Gebieten der Verwaltung wie beispielsweise in den Bereichen Personal, Soziales, Jugendhilfe
  • Prüfung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sowie der Bauausgaben
  • Beratung und Stellungnahme zu Rechtsfragen, Organisation, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Kreisverwaltung

Kontakt

Abteilung Eigenprüfung und Kommunalaufsicht: Sachgebiet Kommunales Wirtschaftsrecht – Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Eigenprüfung und Kommunalaufsicht
Eigenprüfung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Herr Schneider

Übergeordnete Stelle