Fahrerlaubnisbehörde
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörde ist Ansprechpartner für alle Fragen der Erteilung und des Entzugs von Fahrerlaubnissen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen im Bereich des Punktesystems, Auffälligkeiten während der Probezeit und die Überprüfung der Kraftfahreignung in diesen Aufgabenbereich.
Aktuelles
Lichtbild für den Führerschein weiterhin auf Papier ausgedruckt nötig
Ab 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Ab diesem Datum dürfen Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden für die Beantragung von Identitätsdokumenten, wie zum Beispiel Aufenthaltstitel, nur noch digitale Lichtbilder entgegennehmen. Eine Ausnahme von den digitalen Lichtbildern ist der Führerschein – hier ist weiterhin ein Papierfoto erforderlich, da der Gesetzgeber hier bisher kein digitales Foto vorgesehen hat.
Für Ihren Führerschein benötigen Sie daher weiterhin einfach ein normales, gedrucktes biometrisches Passfoto. Die neue Regelung zur digitalen Fotoübermittlung ab 1. Mai 2025 gilt hier nicht. Wenn Sie bereits ein Foto mit Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code) erhalten haben, können wir dieses leider nicht verwenden. Bringen Sie bitte ein klassisches biometrisches Passfoto mit oder fügen Sie dieses Ihren Antragsunterlagen bei.
Führerscheinstelle stark ausgelastet
Im Zusammenhang mit der Pflicht zum Umtausch von Papierführerscheinen ist die Führerscheinstelle des Landratsamts Tübingen stark ausgelastet. Dies bedeutet, dass es aktuell zu unvermeidlichen Verzögerungen in der Bearbeitung von Anliegen, bei der telefonischen Erreichbarkeit sowie bei der Vergabe von Terminen kommt.
Führerschein online beantragen – der digitale Führerscheinantrag
Sie haben hier die Möglichkeit, den Führerschein für beispielsweise Pkw, Motorrad und Traktor bequem online zu beantragen und zu bezahlen. Zudem können das biometrische Lichtbild, die Unterschrift und alle Nachweise bequem online hochgeladen werden. Die Authentifizierung der Antragstellenden erfolgt einfach und sicher über die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Aktuell ist dieser Dienst für folgende Antragsarten verfügbar:
- Erstantrag
- Erweiterung (inkl. Schlüsselzahl 196 und 96)
- Begleitetes Fahren mit 17
Weitere Antragsarten, wie beispielsweise die Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen, werden folgen. Bitte nutzen Sie solange dafür noch die Antragstellung mit Papier-Antrag:
Termin buchen für die Führerscheinstelle
Für alle Anliegen im Rahmen der Erteilung einer Fahrerlaubnis ist eine Terminvereinbarung vorab unbedingt erforderlich:
Bitte buchen Sie einen verbindlichen Termin, wenn Sie ein Anliegen zu den Themen erstmalige Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse, Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder Umtausch eines einen alten/abgelaufenen Führerscheins haben. Auch bei allgemeinen führerscheinrechtlichen Fragen, der Ausstellung von internationalen Führerscheinen sowie einem Personenbeförderungsnachweis/Taxischein sind Sie hier richtig.
Bitte beachten Sie, dass Anträge grundsätzlich auf Ihrem (je nach Wohnort) Rathaus / Bürgermeisteramt abgegeben werden müssen.
Details hierzu finden Sie in unserer Checkliste.
Wenn Sie nach Entzug oder Verzicht eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin direkt mit der zuständigen Ansprechperson bei der Führerscheinstelle. Ebenso bei Maßnahmen innerhalb der Probezeit, nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte) sowie Eignungsbedenken und Fahrerlaubnisentzug.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeitenden der Führerscheinstelle:
E-Mail:
fuehrerschein@kreis-tuebingen.de
Telefon:
07071 207-4380
Fahrerlaubnis und Führerschein
Informationen zum Führerschein, wie Ersterteilung, Erweiterung, Begleitetes Fahren ab 17, Führerscheinumtausch, Erweiterung, Umschreibung oder Ersatzführerschein, ÖPNV statt Führerschein: Angebot für Senioren.
Onlinedienst: Es besteht für Fahrerlaubnisbewerberinnen und -bewerber die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis online zu beantragen und zu bezahlen. Der Onlinedienst steht für den Erstantrag, die Erweiterung einer Fahrerlaubnis und das Begleitete Fahren ab 17 zur Verfügung.
Gewerbliche Beförderung
Informationen zu den Klassen C und D, Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN), Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Taxierlaubnis und Mietwagenerlaubnis
Fahrunterricht
Qualifikation für den Fahrunterricht und Fahrschulwechsel
Infomaterial, Download
Kontakt
Terminreservierung
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine
Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten zusätzlich
Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Frau Mayer