Deshalb muss künftig wie bei einer normalen Zulassung für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ab 01.07.2010 eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden.
Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie einen Wohnsitz / Firmensitz im Inland und ein inländisches Konto haben.