Soziales
Aufgabenbereich
Ausbildungsförderung nach BAföG oder AFBG
Ansprechpartnerinnen:
Die Büros des Aufgabenbereichs befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen
BAföG A - K
AFBG A - K
Claudia Scipioni
Raum: A3 70
Tel: 07071 207-2071
Fax: 07071 207-92071
Scipioni@kreis-tuebingen.de
BAföG L - Z
AFBG L - Z
Kerstin Schuler
Raum: A3 72
Tel: 07071 207-2077
Fax: 07071 207-92077
schuler@kreis-tuebingen.de
Sprechzeiten:
Mo.-Mi. u. Fr. 08:00-12:00 Uhr,
Do. 08:00-12:00 u. 13:00-15:30 Uhr
Ausbildungsförderung
BAföG
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können als eine Ausbildungsförderung für Schüler gewährt werden bei einem Besuch von allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen.
AFBG - "Meister-BAföG"
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG "Meister-BAföG") werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen für Handwerker und andere Fachkräfte gefördert, die sich auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten und über eine abgeschlossene Erstausbildung verfügen.
