Verkehr und Straßen
Aufgabenbereich
KFZ-Zulassung
Information
Feinstaubplakette/Umweltzone
Feinstaubplakette/Umweltzone
Umweltzonen gibt es in Baden-Württemberg bereits in Stuttgart, Mannheim, Schwäbisch Gmünd, Leonberg, Ludwigsburg, Ilsfeld, Tübingen, Reutlingen, Karlsruhe, Heilbronn, Ulm, Pforzheim, Herrenberg, Mühlacker, Pleidelsheim.
Ab 1.Januar 2010 kommen folgende Umweltzonen hinzu: Freiburg, Heidelberg und Pfinztal.
Weitere Informationen zu den Umweltzonen in Badenwürttemberg
Die Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge (35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) sieht drei verschiedene Plaketten vor:
- Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4, z.B. Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik (EURO 4 und besser) und Kraftfahrzeuge mit Ottomotor und geregeltem Katalysator, Erdgasfahrzeuge (CNG), erhalten eine grüne Plakette,
- Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3, z.B. Dieselfahrzeuge nach EURO 3, erhalten eine gelbe Plakette,
- Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2, z.B. Ältere Diesel-Fahrzeuge, erhalten eine rote Plakette. Sie dürfen voraussichtlich ab 2012 nicht mehr in der Umweltzone Tübingen fahren.
Eine Ergänzung der Verordnung wurde am 8.12.2007 veröffentlicht. Daher können jetzt weitere Fahrzeuge (z.B. auch Fahrzeuge mit geregeltem Katalysatoren der ersten Generation) eine Plakette erhalten. Vorläufig können Fahrzeuge der Schadstoffgrupopen 2 bis 4 die Umweltzonen befahren. Möglicherweise können Sie Ihr Fahrzeug umrüsten lassen, um eine Plakette zu erhalten. Näheres hierzu erfahren Sie z.B. in der Nachrüstdatenbank der GTÜ oder unter www.feinstaubplakette.de. Dort können Sie auch prüfen, ob Sie für Ihr Fahrzeug eine Plakette erhalten.
Ob Ihr Fahrzeug oder die spezielle Nutzung unter eine Ausnahmeregelung fällt, können Sie hier nachlesen.
Welche Umweltzonen in Deutschland geplant oder eingerichtet sind, hat das Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht.
http://www.env-it.de/luftdaten/download/public/html/Umweltzonen/index.htm
Online-Abfrage: Welche Plakette bekommt mein Fahrzeug?
oder lesen Sie selbst in der Tabelle nach.
Wie bekomme ich die Plakette?
Ausgabestellen für die Plaketten sind die Kfz.-Zulassungsbehörden und die für die Durchführung von Abgasuntersuchung anerkannten Stellen (dies können auch entsprechende Werkstätten oder die technischen Kfz.-Überwachungsstellen sein). Das Landratsamt Tübingen bietet folgende Möglichkeiten zum Erwerb der Feinstaubplakette an:
1. Vorauskasse
Durch Überweisung von 5 € auf das Konto 48 bei der Kreisparkasse Tübingen BLZ 64150020. Überweisungsdaten für Bestellungen aus dem Ausland*: DE43 6415 0020 0000 0000 48, SWIFT-BIC.: SOLA DE S1 TUB. Im Feld Verwendungszweck muss nur das Kennzeichen angeben werden. Dabei bitte deutlich schreiben, da Sie sonst evt. die Plakette für einen anderen bezahlen. Die Plakette wird nach Zahlungseingang an die, bei der Zulassungsstelle gemeldeten Adresse des Fahrzeughalters versendet. Ohne Angabe des Kennzeichens ist keine Bearbeitung möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Fehlern aufgrund von falsch oder unleserlich eingetragenen Kennzeichen keinen Ersatz liefern können.
*) Bei Bestellungen für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, übermitteln Sie uns bitte Kopien der Fahrzeugpapiere (mit Information über das Baujahr und die Antriebsart: Benzin, Diesel , ...) an zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de oder Fax: +49 7071 207-4399.
Ihre Daten, die Sie uns durch die Überweisung mitteilen, werden in einem automatisierten Verfahren gespeichert. Die Daten werden ausschließlich zur Versendung der Plaketten, zur Abrechnung und für statistische Auswertungen verwendet und nicht an Dritte übermittelt.
2. Besitzer mehrerer Fahrzeuge können die Plaketten schriftlich unter Angabe der Fahrzeug-Kennzeichen und des Absenders bei den folgende Adressen bestellen:
FAX.: 07071 / 207-4399
Post: Landratsamt Tübingen, Zulassungsstelle, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen
E-Mail: zulassungstelle@kreis-tuebingen.de
a) Der entsprechende Betrag (Anzahl Fahrzeuge x 5 €) wird auf das oben angegebene Konto überwiesen. Im Feld Verwendungszweck muss der Name und das Bestelldatum der schriftlichen Bestellung angegeben werden. Wir senden die Plaketten nach Zahlungseingang zu
oder
b) Die Plaketten werden bei der Abholung im Landratsamt (Bürgerbüro) bezahlt.
3. Die Plakette kann auch direkt in unserem Bürgerbüro erworben werden. Dazu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein und 5 € in bar je Fahrzeug.
4. In Verbindung mit einer Zulassung bekommen unsere Kunden an allen Schaltern die Plakette ebenso. Sie bezahlen die Plakette dann gemeinsam mit den Zulassungsgebühren.
Wo steht die Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren?
Bei vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugpapieren steht die Emissionsschlüsselnummer im Feld unter „Schlüsselnummer zu 1".Dabei sind die letzten beiden Ziffern entscheidend.
Bei nach dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugpapieren steht die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1. Weitere Informationen zum Thema Luftreinhalte-/Aktionsplänen und ggf. enthaltenen Umweltzonen sowie Fahrverboten erhalten Sie auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Tübingen. Die Umweltzonen in Deutschland finden Sie unter
http://www.env-it.de/luftdaten/download/public/html/Umweltzonen/index.htm
Fördermöglichkeiten
Über die Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Nachrüstung informiert das Umweltministerium Baden-Württemberg. Weitere Informationen unter: http://www.bafa.de ("Wirtschaftsförderung/Partikelminderungssysteme").
Förderanträge können unter www.pmsf.bafa.de gestellt werden.
Unter Tel. 030 346465480 ist eine Hotline eingerichtet.
Info-Telefon
Über unser Info-Telefon, das wir ab 1. März einrichten, erfahren Sie die wichtigsten Informationen zur Plakette unter der Telefonnummer 07071 / 207-8088. Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Tübingen bitten, nur in dringenden Fällen bei der Zulassungsstelle anzurufen. Sie helfen uns und ihnen damit, die Anträge schneller zu bearbeiten.
