Verkehr und Straßen
Aufgabenbereich
Straßenverkehrsbehörde
Sachgebietsleitung
Klaus Knöller
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
Raum: C0 03
Tel: 07071 207-4320
Fax: 07071 207-94320
knoeller@kreis-tuebingen.de
Stellvertr. Sachgebietsleitung
Roland Lau
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
Raum: C0 06
Tel: 07071 207-4319
Fax: 07071 207-94319
lau@kreis-tuebingen.de
Verkehrsüberwachung
Helmut Lang
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
Raum: C0 05
Tel: 07071 207-4323
Fax: 07071 207-94323
Lang@kreis-tuebingen.de
Ausnahmegenehmigungen nach der StVO (u.a. Schwertransporte, Parkausweise)
Isabel Ghilardí
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
Raum: C1 03
Tel: 07071 207-4303
Fax: 07071 207-94303
ghilardi@kreis-tuebingen.de
Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde regelt den Verkehr aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung und kann diesen beschränken oder verbieten (Geschwindigkeit, Überholen, Verkehrsverbote, Baustellen). Sie erteilt Erlaubnisse für Veranstaltungen auf der Straße, z.B. Sportveranstaltungen oder Festzüge, für deren übermäßige Benutzung (Großraum- und Schwerverkehr) und Ausnahmegenehmigung wie z.B. zum Befahren von gesperrten Straßen, Halt- und Parkverbote/Parkerleichterungen. Sie ist Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde nach dem Güterkraft-/ Fahrpersonalrecht, im Fahrlehrerwesen und bei der Beförderung gefährlicher Güter.
Darüber hinaus überwacht sie das Geschwindigkeitsverhalten im fließenden Verkehr durch ihre 15 stationären Messanlagen und den mobilen Messwagen; auch der ruhende Verkehr wird durch einen Mitarbeiter überprüft. Oberstes Ziel bleibt immer die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Der Straßenbau wurde im Zuge der Verwaltungsstrukturreform zum 1.1.2005 dem Landratsamt zugeordnet. Seitdem betreut das Landratsamt die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Kreisgebiet. Von den insgesamt 364 km überörtlicher Straßen entfallen 100 km auf Bundesstraßen, 141 km auf Landesstraßen und 123 km auf Kreisstraßen. Das Aufgabengebiet umfasst bei Kreisstraßen (ausgenommen die Ortsdurchfahrten der Städte Tübingen und Rottenburg mit Stadtteilen) die Planung, den Bau und die Erhaltung der Straßen und Radwege, Verwaltungsaufgaben wie Grunderwerb und Stellungnahmen sowie den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen als Träger der Straßenbaulast.
Der Landkreis organisiert und finanziert wesentliche Teile der Schülerbeförderung. Das jährliche Haushaltsvolumen beträgt über 6,5 Mio €. Hauptaufgabe des Landkreises ist die gute Verknüpfung des Schülerverkehrs mit dem ÖPNV, für den der Schülerverkehr wegen der gesetzlichen Erstattungsansprüche der Busunternehmer ein finanzielles und strukturelles Rückgrat ist. Für die Organisation des Schülerverkehrs im Einzelnen ist der jeweilige Schulträger zuständig, der sich mit dem Landkreis abspricht. Die Kosten für die Schülerbeförderung werden vom Landkreis erstattet, Erstattungsvoraussetzung und Eigenanteil sind in einer vom Kreistag beschlossenen Satzung geregelt.
Bei Bundes-. Landes- und Kreisstraßen kümmert sich der Landkreis um die technische Straßenverwaltung und vor allem um den Betrieb und die Unterhaltung der Straßen wie etwa die Ausstattung mit Lichtsignalanlagen, die Beschilderung und Fahrbahnmarkierung, den Winterdienst, die Reinigung und die Mäh-, Reinigungsund Pflegearbeiten. Die laufende Pflege und Unterhaltung führt die Straßenmeisterei Rottenburg a.N. durch, die dem Landkreis angegliedert ist.
Aufgaben
- Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
- Ausnahmegenehmigungen
- Erlaubnisse nach § 29 StVO - Übermäßige Straßenbenutzung
- Beförderung gefährlicher Güter (Fahrwegbestimmung)
- Nichtverkehrsübliche Benutzung von Straßen
- Schleppgenehmigungen
- Verkehrserziehung
- Verkehrslenkung
- Verkehrssicherung
Antragsformulare
Parkerleichterung Schwerbehinderte (PDF 29 KB)
