Go to navigation Go to content
Startseite : Das Landratsamt : Organisation : GB 4 - Umwelt und Verkehr : Abteilung 43 - Verkehr und Straßen : Kfz-Zulassungsstelle : Windscreen sticker : Ausnahmegenehmigung
Impressum - Kontakt - Suche

Verkehr und Straßen
Aufgabenbereich

KFZ-Zulassung

Information

Feinstaubplakette/Umweltzone
Ausnahmegenehmigung

Feinstaubplakette und Umweltzone: Ausnahmegenehmigung

Umweltzonen gibt es in Baden-Württemberg bereits in vielen Städten. Jetzt dürfen dort nur noch Fahrzeuge fahren, die entweder eine Feinstaubplakette haben, die per Gesetz oder durch die jetzt veröffentlichte Allgemeinverfügung von den Verboten ausgenommen sind oder die eine besondere Ausnahmegenehmigung der unteren Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt haben.

Neue Allgemeinverfügung des Landratsamtes Tübingen, gültig ab dem 01. Januar 2010, zur Erteilung von Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV in der Umweltzone der Stadt Tübingen.

Dieselfilter nachrüsten

Immer aber gilt: Nachrüstung vor Ausnahme!

Mehr dazu finden Sie in unserem Merkblatt.
Informationen über Umweltzonen und Feinstaubplaketten finden Sie hier...
und in der Broschüre der Umweltministeriums "Weniger Rauch geht auch".

Und so gehen Sie vor:

1. Prüfen Sie, ob Sie für Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette bekommen. Auch mit der roten Plakette können Sie noch bis Ende 2011 in der Tübinger Umweltzone fahren.

2. Wenn Ihr Fahrzeug (noch) nicht die Voraussetzung für eine Plakette erfüllt, prüfen Sie, ob es eine Nachrüst-Möglichkeit gibt. Dazu befragen Sie bitte die Nachrüst-Datenbanken:

Nachrüstdatenbank der GTÜ

www.feinstaubplakette.de

3. Wenn es derzeit noch keinen Nachrüstsatz gibt, wenden Sie sich an die Kfz-Innung Stuttgart. Dort werden solche Nachfragen gesammelt und möglicherweise eine Kleinserienproduktion von Nachrüstsätzen initiiert.

4. Sollten Sie auch auf diesem Wege nicht weiterkommen, prüfen Sie, ob Sie und Ihr Fahrzeug unter die gesetzlichen Ausnahmen fallen oder durch Allgemeinverfügung vom Fahrverbot ausgenommen sind.

5. Erst wenn alle diese Möglichkeiten ausscheiden, überlegen Sie, ob Sie eine Einzelgenehmigung beantragen wollen. Das Verfahren erfolgt ausschließlich schriftlich. Für die Genehmigung wird eine Gebühr berechnet, die zwischen 47 und 106 € liegt. Die Ausnahmegenehmigung gilt längstens ein Jahr.

Formulare

- online-Formular (37 €)
- Antrag auf Einzelgenehmigung (47 €): DOC - PDF
- Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit: DOC - PDF
- Antrag für mehr als drei Fahrzeuge (Flottenantrag, 106 €) DOC - PDF

Fördermöglichkeiten

Über die Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Nachrüstung informiert das Umweltministerium Baden-Württemberg.

www.bafa.de ("Wirtschaftsförderung/Partikelminderungssysteme").

Förderanträge können unter www.pmsf.bafa.de gestellt werden.

Unter Tel. 030 346465480 ist eine Hotline eingerichtet.



Print page
Send page
Beginning of page