Verkehr und Strassen
Aufgabenbereich
Kfz-Zulassungsstelle
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle:
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Montag |
7:30 - 15:00 Uhr |
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Dienstag |
7:30 - 15:00 Uhr |
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Mittwoch |
7:30 - 15:00 Uhr |
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Donnerstag |
7:30 - 17:30 Uhr |
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Freitag |
7:30 - 12:00 Uhr |
Ansprechpartner
Petra Kohler
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
Raum: AE 51
Tel: 07071 207-4361
Fax: 07071 207-4399
Zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de
Martina Kuohn
Wilhelm-Keil-Str. 50
72072 Tübingen
Raum: AE 40
Tel: 07071 207-4361
Fax: 07071 207-4399
Zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de
Zulassungsbescheinigung innerhalb der EU
Neue Fahrzeugpapiere nach dem EU-Muster ab dem 1. Oktober 2005
In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden die Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge in ihren wesentlichen Teilen harmonisiert. Dazu werden zum 1. Oktober 2005 in Deutschland neue Fahrzeugdokumente eingeführt. Gleichzeitig werden diese Dokumente im Hinblick auf die Fälschungssicherheit an den heutigen Standard angepasst. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II den bisherigen Fahrzeugbrief, wobei die seit Jahrzehnten eingebürgerten Bezeichnungen "Fahrzeugschein" und "Fahrzeugbrief" weiter verwendet werden können. Die neuen Fahrzeugdokumente müssen paarig sein, das heißt, ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigungen "neu" und einem Dokument "alt" darf es nicht geben.
Das bedeutet die Einführung für Sie als Fahrzeughalter:
Alle bisher angefertigten Fahrzeugdokumente behalten ihre Gültigkeit.
Bislang waren sechs, künftig sind nur noch zwei Haltereintragungen möglich. Deshalb erfordert jeweils der dritte Eintrag die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II.
Der Eintrag von Vermerken über Stilllegung und Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung entfällt.
Die Gebühren haben sich wegen der aufwändigeren Sicherheitsmerkmale geändert. Für die Ausstellung eines neuen Teil I erhöhen sich die Gebühren um 0,70 Euro, für den neuen Teil II erhöhen sich die Gebühren um 3, 60 Euro.