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Startseite : Das Landratsamt : Organisation : GB 4 - Umwelt und Verkehr : Abteilung 43 - Verkehr und Straßen : Kfz-Zulassungsstelle : Zulassungsbescheinigung innerhalb der EU
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Verkehr und Strassen

Aufgabenbereich

Kfz-Zulassungsstelle


Öffnungszeiten der Zulassungsstelle:

Montag

7:30 - 15:00 Uhr

Dienstag

7:30 - 15:00 Uhr

Mittwoch

7:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag

7:30 - 17:30 Uhr

Freitag

7:30 - 12:00 Uhr




Ansprechpartner

Petra Kohler 
Wilhelm-Keil-Str. 50 
72072 Tübingen 
Raum: AE 51 
Tel: 07071 207-4361 
Fax: 07071 207-4399 
Zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de 

 

Martina Kuohn 
Wilhelm-Keil-Str. 50 
72072 Tübingen 
Raum: AE 40 
Tel: 07071 207-4361 
Fax: 07071 207-4399 
Zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de

Zulassungsbescheinigung innerhalb der EU

Neue Fahrzeugpapiere nach dem EU-Muster ab dem 1. Oktober 2005

In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden die Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge in ihren wesentlichen Teilen harmonisiert. Dazu werden zum 1. Oktober 2005 in Deutschland neue Fahrzeugdokumente eingeführt. Gleichzeitig werden diese Dokumente im Hinblick auf die Fälschungssicherheit an den heutigen Standard angepasst. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II den bisherigen Fahrzeugbrief, wobei die seit Jahrzehnten eingebürgerten Bezeichnungen "Fahrzeugschein" und "Fahrzeugbrief" weiter verwendet werden können. Die neuen Fahrzeugdokumente müssen paarig sein, das heißt, ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigungen "neu" und einem Dokument "alt" darf es nicht geben.

Das bedeutet die Einführung für Sie als Fahrzeughalter:

Alle bisher angefertigten Fahrzeugdokumente behalten ihre Gültigkeit.
Bislang waren sechs, künftig sind nur noch zwei Haltereintragungen möglich. Deshalb erfordert jeweils der dritte Eintrag die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II.
Der Eintrag von Vermerken über Stilllegung und Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung entfällt.
Die Gebühren haben sich wegen der aufwändigeren Sicherheitsmerkmale geändert. Für die Ausstellung eines neuen Teil I erhöhen sich die Gebühren um 0,70 Euro, für den neuen Teil II erhöhen sich die Gebühren um 3, 60 Euro.



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