Landwirtschaft, Baurecht und Naturschutz
Aufgabengebiet
Baurecht
Thema
Abgeschlossenheitsbescheinigung
(Wohnungseigentum)
Kontakt und Öffnungszeiten
Alle Büros des Aufgabengebiets befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo. - Mi., Fr. 08.00 - 12:00 Uhr,
Do. 13:00 - 16:00 Uhr
Erste Ansprechpartner/innen
Mo. - Fr. ganztägig:
Gülfidan Özgül
Abteilunssekretariat
Raum: A3 64
Tel: 07071 207-4064
Fax: 07071 207-4044
g.oezguel@kreis-tuebingen.de
Mo.- Fr. vormittags:
Susanne Scheuer
Sekretariat Baurecht
Raum: A3 45
Tel: 07071 207-4011
Fax: 07071 207-4044
S.Scheuer@kreis-tuebingen.de
Mo.- Fr. nachmittags
Daniel Schneider
Sekretariat Baurecht
Raum: A3 45
Tel: 07071 207-4018
Fax: 07071 207-4044
d.schneider@kreis-tuebingen.de
Alle Ansprechpartner/innen
Ansprechpartner/innen Baurecht
Abgeschlossenheitsbescheinigung (Wohnungseigentum)
Bei der Teilung von Wohnungseigentum verlangt das Grundbuchamt (Notar) vor der Eintragung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Hierin wird bestätigt, dass die künftige Eigentumswohnung alle Voraussetzungen erfüllt, die vom Gesetzgeber in Bezug auf deren Abgeschlossenheit verlangt werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird Ihnen von uns auf Antrag ausgestellt.
Weiterführende Informationen
Das Formular zum Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung kann als PDF-Dokument über nachfolgenden Link zum Download und Ausdruck aufgerufen werden:
Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung (PDF 19 KB)
