Landwirtschaft, Baurecht und Naturschutz
Aufgabengebiet
Baurecht
Thema
Bauvorschriften -
Ausnahme, Abweichung, Befreiung im verfahrensfreien Bereich
Kontakt und Öffnungszeiten
Alle Büros des Aufgabengebiets befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo. - Mi., Fr. 08.00 - 12:00 Uhr,
Do. 13:00 - 16:00 Uhr
Erste Ansprechpartner/innen
Mo. - Fr. ganztägig:
Gülfidan Özgül
Abteilunssekretariat
Raum: A3 64
Tel: 07071 207-4064
Fax: 07071 207-4044
g.oezguel@kreis-tuebingen.de
Mo.- Fr. vormittags:
Susanne Scheuer
Sekretariat Baurecht
Raum: A3 45
Tel: 07071 207-4011
Fax: 07071 207-4044
S.Scheuer@kreis-tuebingen.de
Mo.- Fr. nachmittags
Daniel Schneider
Sekretariat Baurecht
Raum: A3 45
Tel: 07071 207-4018
Fax: 07071 207-4044
d.schneider@kreis-tuebingen.de
Alle Ansprechpartner/innen
Ansprechpartner/innen Baurecht
Bauvorschriften - Ausnahme, Abweichung, Befreiung
Anträge betreffend eine Ausnahme, Abweichung oder Befreiung von Bauschriften im verfahrensfreien Bereich oder im Bereich des Kenntnisgabeverfahrens kommen beispielsweise dann in Betracht, wenn der Bauherr von Festsetzungen des Bebauungsplanes, von örtlichen Bauvorschriften oder kommunalen Satzungen abweichen möchte. Hier empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld Kontakt mit der Gemeinde und dem Landratsamt aufzunehmen:
Formular: Ausnahme, Abweichung, Befreiung (PDF 28 KB)
Weiterführende Informationen
Interessante Hinweise und Hilfen rund um das Thema "Bauen" finden Sie auch auf den Websites des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg und des landesweiten Bürgerinformationsportals service-bw im dortigen Themenbereich Bauen und Modernisieren, die über folgende Links aufgerufen werden können:
Ministerium für Wirtschaft Baden Württemberg
Portal service-bw: Themenbereich Bauen und Modernisieren
