Variante C - Entleerungshäufigkeitsmaßstab 12 - 26 Abfuhren/Jahr
Variante D1 - Gewichtsmaßstab mit zusätzlichen Behältergrößen
Sie unterscheiden sich hauptsächlich darin, dass bei Variante C das genutzte Behältervolumen und bei Variante D1 das Gewicht der Abfälle für die Gebühren maßgebend ist.
Kurzinformation zur geplanten Umstellung des Restmüllabfuhrsystems ab dem Jahre 2013.
Um bei der Entscheidung des Kreistags die Anregungen der künftigen Benutzer berücksichtigen zu können, wurde am 26. Januar 2010 eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Danach haben alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Tübingen die Möglichkeit, ihre Anregungen und Wünsche zu den Varianten C und D1 einzubringen.
Wenn Sie dies tun wollen, schreiben Sie bitte bis zum 12. Februar 2010 eine E-Mail, Brief oder Fax an die nachstehenden Adressen.
abfallumfrage@kreis-tuebingen.de
Fax: 07071 207-1399
Postanschrift: Abfallwirtschaftsbetrieb, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen
Telefonische Anregungen können leider nicht entgegengenommen werden, weil diese nicht einheitlich mit den schriftlichen Anregungen zusammen ausgewertet werden könnten.

