Gemeinsam Aktiv für Geflüchtete
Meldung vom
18.05.2017
Fachdienst für Geflüchtete
Die MitarbeiterInnen des Fachdienstes für Geflüchtete des Landratsamtes Tübingen sind für die individuelle Beratung , Begleitung und Unterstützung der geflüchteten Personen zuständig, die dem Landkreis Tübingen zugewiesen werden. Sie werden während und nach dem Abschluss des Asylverfahrens begleitet, immer mit der Maßgabe der Integration und der angestrebten Inanspruchnahme der Regeldienste im Bedarfsfall.
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Meldung vom
19.11.2020
Rückkehr- und Reintegrationsberatung
Die Rückkehrberatung hilft Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund bei der Rückkehr in ihr Heimatland. Angebote: Persönliche Beratung, finanzielle Hilfe, Übernahme der Reisekosten, Gesundheitsversorgung, Hilfe in der Heimat, begleitete Rückkehr für Menschen mit Behinderung.
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Meldung vom
01.12.2017
Finanzielle Leistungen
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den finanziellen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
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Meldung vom
14.06.2017
Wohnen
Hier finden Sie wichtige Informationen zur Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Tübingen.
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Meldung vom
24.03.2015
Bildung und Sprache
Geflüchtete haben die Möglichkeit, grundlegende Deutschkenntnisse kostenlos zu Erlernen (Grundlage ist das Flüchtlingsaufnahmegesetz „FlüAG“ in Baden Württemberg.
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Meldung vom
24.03.2015
Aufenthaltsrecht und Arbeitsmarkt
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Ablauf des Asylverfahrens und zu den rechtliche Grundlagen für den Aufenthalt in Deutschland.
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Meldung vom
30.05.2017
Günstig einkaufen
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Geschäften im Landkreis Tübingen, die günstig Lebensmittel, Kleider, Möbel oder Gegenstände für den Haushalt verkaufen.
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Meldung vom
13.04.2017
FAQ / Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten und Hilfe zu häufig gestellten Fragen
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Meldung vom
11.11.2020
Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis
Ehrenamtliches Engagement wird auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der Integrationsarbeit sein. Qualität und ein guter Rahmen der Zusammenarbeit sind dem Landkreis Tübingen dabei wichtig. Dazu gehört auch, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen erfüllt werden. Deshalb fordert das Landratsamt Tübingen für die Zusammenarbeit die Einsicht in ein Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis.
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