Wie läuft die Aufnahme in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) ab?
In den Landeserstaufnahmeeinrichtungen werden die Fingerabdrücke und persönlichen Daten der Flüchtlinge erfasst, die älter als 14 Jahre sind. Es wird ein Foto gemacht um zu prüfen, ob die Personen bereits einen Asylantrag in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gestellt haben oder einen Folgeantrag stellen. Die Flüchtlinge werden medizinisch untersucht und müssen ihren Asylantrag persönlich in bei der Außenstelle des Bundesamtes f. Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gelten besondere Regeln. Hier finden Sie nähere Informationen.
Nachdem der Asylantrag gestellt wurde, erhalten die Flüchtlinge eine Aufenthaltsgestattung und werden auf die Landkreis in Baden-Württemberg verteilt.
Weitere Informationen zur Verteilung der Asylbewerber auf die Landeserstaufnahmestellen.