Arbeit und Ausbildung

Arbeitsmarktintegration: Arbeitsmarktzugang, Ausbildung, Praktikum, Arbeitsgelegenheit

Beschreibung

Fachstelle Integration in Arbeit und Ausbildung

Ob jemand erwerbstätig sein darf oder nicht, ist im Aufenthaltstitel vermerkt. Personen mit einem anerkannten Schutzstatus erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, mit der sie arbeiten, eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren dürfen.
Komplizierter ist es für Personen, die im Asylverfahren sind oder eine Duldung haben.

Hier finden Sie Informationen und Vordrucke sowie Kontakte zu Beratungsangeboten und Anlaufstellen im Landkreis rund um die Arbeitsmarktintegration.

Themen, Formulare

Arbeitsmarktzugang für Personen im Asylverfahren (mit Aufenthaltsgestattung) oder mit einer Duldung

In den ersten drei Monaten nach der Einreise dürfen Personen, die das Asylverfahren durchlaufen oder eine Duldung haben, nicht arbeiten.  Nach Ablauf dieser Wartezeit bekommen sie eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis. Bedingung dafür ist aber, dass sie nicht mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, sondern einem Landkreis zugewiesen wurden. Für Personen mit Duldung gibt es noch weitere Einschränkungen, die weiter unten erläutert werden.

In das Ausweisdokument, die Aufenthaltsgestattung oder die Duldung, trägt die örtlich zuständige Ausländerbehörde dann die Nebenbestimmung „Beschäftigung mit Zustimmung der Ausländerbehörde erlaubt“ ein.

Wer einen Arbeitsplatz findet, muss bei der Ausländerbehörde eine Genehmigung für die Ausübung dieser Beschäftigung beantragen. Hierzu muss der Arbeitgeber eine Stellenbeschreibung ausfüllen.

Die Ausländerbehörde leitet die Stellenbeschreibung an die Agentur für Arbeit weiter. Diese prüft unter anderem, ob ein branchen- und ortsüblicher Lohn bezahlt wird, der unter Umständen höher ist als der gesetzliche Mindestlohn.

Die Beschäftigungserlaubnis wird von der Ausländerbehörde dann in den Nebenbestimmungen der Aufenthaltsgestattung oder der Duldung vermerkt. Wichtig ist, dass der Arbeitsvertrag nur unterschrieben werden darf, wenn die Beschäftigungserlaubnis vorliegt.

Wenn eine Person sich bereits seit mehr als 48 Monaten geduldet oder gestattet in Deutschland befindet, ist die Zustimmung der Ausländerbehörde für die Ausübung der Beschäftigung in der Regel nicht mehr nötig. Im Ausweisdokument steht dann „Erwerbstätigkeit gestattet“.

Personen mit einer Duldung, die seit 36 Monaten erwerbstätig sind, können unter Umständen eine Beschäftigungsduldung beantragen. Damit verbunden ist die Möglichkeit anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Zur Abklärung des Anspruchs wenden sich die Personen am besten an spezialisierte Beratungsstellen oder die örtliche Ausländerbehörde.

Beschäftigungsverbot bei Personen mit Duldung

Mit einer Duldung kann auch ein Beschäftigungsverbot einhergehen. Das ist zum einen bei Personen der Fall, die aus Ländern kommen, die als sichere Herkunftsländer eingestuft wurden. Eine Auflistung finden Sie hier:

Diese Personen dürfen nicht arbeiten, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde und sie eine Duldung bekommen.

Ein Beschäftigungsverbot wird außerdem erteilt, wenn die Ausländerbehörde zu der Auffassung kommt, dass die geduldete Person aus selbst zu vertretenden Gründen nicht ausreisen oder abgeschoben werden kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Identitätsnachweise nicht erbracht werden. Um die Beschäftigungserlaubnis wiederzuerlangen, kann die Person die Identitätsnachweise beschaffen und vorlegen. Wenn es nicht gelingt die geforderten Dokumente zu bekommen, müssen die Bemühungen um die Beschaffung eines Identitätsnachweises dokumentiert und nachgewiesen werden. Alle Dokumente müssen der Ausländerbehörde vorgelegt werden.

Praktika für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung

Betriebliche Praktika sind wie die Arbeitsaufnahme nach Ablauf der dreimonatigen Wartefrist grundsätzlich möglich. Da dieser Begriff unterschiedlich definiert werden kann und manche Praktika mindestlohnpflichtig sind, beschreibt die folgende Broschüre der Agentur für Arbeit, was Betriebe bei PraktikantInnen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung beachten müssen:

Für Betriebspraktika zur beruflichen Orientierung im Landkreis Tübingen gibt es ein Merkblatt und eine Vertragsvorlage:

Ausbildung und Ausbildungsförderung für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung

Eine betriebliche Ausbildung ist für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung möglich. Es ist aber nötig, dass die dreimonatige Wartezeit abgelaufen ist und die Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilt.

Bei schulischen Ausbildungsgängen muss die Ausländerbehörde nicht zustimmen und diese können auch bereits vor Ablauf der dreimonatigen Wartefrist begonnen werden.

Durch das Beschäftigungsförderungsgesetz wurde der Zugang zu Maßnahmen der Ausbildungsförderung für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung erleichtert. Ansprechpartner hierfür ist die Agentur für Arbeit:

Personen mit Duldung können unter Umständen für die Ausbildung eine Ausbildungsduldung beantragen. Dazu sollte frühzeitig Kontakt mit der örtlichen Ausländerbehörde aufgenommen werden. Diese Ausbildungsduldung wird für die Dauer der Ausbildung ausgestellt sowie bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung um sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche verlängert. Für eine anschließende Beschäftigung im erlernten Ausbildungsberuf wird eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis ausgestellt (sog. 3+2 Regelung).

Arbeitsgelegenheiten

Personen im Asylverfahren oder mit einer Duldung können eine Beschäftigung im Rahmen gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG ausüben. Dazu ist keine Arbeitserlaubnis notwendig.

Arbeitsgelegenheiten können von staatlichen, kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern angeboten werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Für die Ausübung der Arbeitsgelegenheit wird dem oder der Geflüchteten vom Träger eine Aufwandsentschädigung von 0,80 Euro pro Stunde bezahlt. Diese wird nicht auf die Sozialleistungen angerechnet.

Für Geflüchtete kann es eine wichtige psychosoziale Unterstützung sein, wenn sie sinnvollen Arbeiten nachgehen und Arbeitsroutine erhalten können. Bei den Tätigkeiten können sie zudem das eigene Umfeld mitgestalten und Kontakte zur einheimischen Bevölkerung knüpfen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Merkblatt:

Wenn Sie an einer Arbeitsgelegenheit interessiert sind oder als staatlicher, kommunaler oder gemeinnütziger Träger eine Arbeitsgelegenheit anbieten wollen, wenden Sie sich an die Fachstelle Arbeitsmarktintegration beim Landratsamt Tübingen. Kontakt:

Frau Dröscher
Fachstelle Arbeitsmarktintegration
Raum: A2 65
Tel.: 07071 207-6211
Fax: 07071 207-96211
f.droescher@kreis-tuebingen.de

Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung

Hier finden Sie Angebote zur Unterstützung und Beratung für Geflüchtete, die eine Arbeit oder Ausbildung suchen.

Wenn Sie ein Angebot veröffentlichen oder ändern wollen, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst für Geflüchtete.

Fachdienst für Geflüchtete im Landratsamt

Die Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager des Fachdiensts für Geflüchtete unterstützen ihre Klienten auf Ihrem Weg zur Arbeitsmarktintegration und vermitteln gegebenenfalls an spezialisierte Beratungsstellen. Die Fachstelle Arbeitsmarktintegration des Fachdiensts für Geflüchtete ist Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen und Anliegen. Kontakt:

Frau Dröscher
Fachstelle Integration in Arbeit und Ausbildung
Raum: A2 65
Mail: f.droescher@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-6211
Fax: 07071 207-96211

Beratung für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Die dezentrale Anerkennungsberatung von „IN VIA“ – einem katholischen Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit – informiert zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses und bietet eine Begleitung während des Anerkennungsprozesses. Eine persönliche Beratung ist nur mit Termin möglich.

Beratung in Tübingen:
Caritas-Zentrum Tübingen, Albrechtstraße 4, 72072 Tübingen
Kontakt: Tel. +49(0)73138852213
E-Mail: anerkennung@invia-drs.de

Beratungsstelle für Geflüchtete „Mit Recht bei der Arbeit“

Die Beratungsstelle „mira – mit Recht bei der Arbeit“ unterstützt geflüchtete Personen, die in Baden-Württemberg wohnen, bei arbeitsrechtlichen Fragen oder Problemen Themen wie dem Arbeitsvertrag, Lohn und Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit und Kündigung. Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Französisch und bei Bedarf mit Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern.

Kontakt: Willi-Bleicher-Haus, 6. Etage, Willi-Bleicher-Straße 20, 70174 Stuttgart
E-Mail: info@mira-beratung.de
Tel.: 0711 98693974

Beratung zu Arbeit und Ausbildung für Geflüchtete bei der Bruderhausdiakonie

Im Rahmen des Projekts „Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“ (NIFA) bietet die Bruderhausdiakonie individuelle Beratung für Geflüchtete an. Das Angebot umfasst: 

  • Information und Beratung zu beruflichen und schulischen Perspektiven
  • Feststellung der Kompetenzen und Stärken
  • Vermittlung von berufsbezogenen Sprachkursen
  • Vermittlung von Praktika, Ausbildungsplätzen, Arbeit und schulischer Bildung
  • Unterstützung bei der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
  • Bewerbungstraining
  • Information und Beratung von Unternehmen, Betrieben, Verwaltungen und Kammern
  • Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen

Kontakt: Paul Merz, BruderhausDiakonie - Stiftung Gustav Werner und Haus am Berg, Sindelfinger Straße 18, 72072 Tübingen, Tel. 07071 4071211.

Beratung des Jugendmigrationsdienstes für junge Geflüchtete

Der Jugendmigrationsdienst (JMD) im Landkreis Tübingen berät alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren und deren Eltern, die aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen sind. Ebenso hilft der JMD allen jungen Menschen, die schon länger in Deutschland leben und einen Migrations- oder Fluchthintergrund in ihrer Familie haben. Der Übergang von der Schule zur Ausbildung oder Arbeit ist dabei ein wichtiges Thema.

Kontakt:
Uwe Gieseler, Tel. 07071 9304 76, Mobil: 0157 31938670, E- Mail: uwe.gieseler@elk-wue.de
Pia Kuhlmann, Tel. 07071 9304 48, Mobil: 0160 97900467, E-Mail: pia.kuhlmann@elk-wue.de
Jugendmigrationsdienst JMD, Hechinger Straße 13, 72072 Tübingen

Das Asylzentrum Tübingen veranstaltet in Kooperation mit der VHS Tübingen eine Bewerbungswerkstatt für Flüchtlinge. Das Angebot richtet sich an alle geflüchteten Menschen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Es werden einzelne Lebensläufe, aber auch komplette Bewerbungsmappen erstellt und aktualisiert.

Anmeldung und Terminvereinbarung über Dana Pietsch, E-Mail: d.pietsch@asylzentrum-tuebingen.de

Bewerbungswerkstatt Rottenburg

Die Bewerbungswerkstatt Rottenburg bietet individuelles Coaching und Bewerbungstraining für Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten, die eine Arbeit oder Ausbildung suchen.

Kontakt: Sabrina Miller, info@talent-now.de, Tel. 0172 9776016 

Projekt Integration durch Ausbildung bei BBQ

Das Projekt der BBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH unterstützt Menschen mit Flucht-und Migrationshintergrund bis 25 Jahre bei der Suche nach einem passenden Praktikums- und Ausbildungsplatz. Das Projekt bietet Unterstützung bei der Berufswahlentscheidung, bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und bei der Beantragung von zusätzlichen Hilfen. Eine weitere Begleitung kann bis sechs Monate nach Ausbildungsbeginn erfolgen.

Das Angebot beinhaltet intensive Netzwerkarbeit, Kontaktaufbau zu Unternehmen und Unterstützung bei der betrieblichen Integration. Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg sowie durch den Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V., Südwestmetall.

Kontakt: Esther Hoffmann, Tel. 07071 96527104, E-Mail: hoffmann.esther@biwe-bbq.de, BBQ Bildung und Berufliche Qualifizierung gGmbH, Europastraße 7, 72070 Tübingen

Projekt Integration durch Ausbildung bei der IHK

Die Industrie- und Handelskammer IHK Reutlingen unterstützt junge Geflüchtete einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum zu finden. Eine Integrationsberaterin hilft bei der beruflichen Orientierung und baut Kontakte zu einheimischen Firmen auf. Dabei werden Flüchtlinge vermittelt, die in Deutschland bleiben dürfen, bereits die deutsche Sprache erlernt haben und auf der Suche nach einem Praktikums- oder Ausbildungsplatz sind. In Einzelgespräche werden Interessen und Kompetenzen erfasst, die mit den Anforderungen des Lehrberufs, den Ansprüchen des Ausbildungsbetriebs und der Berufsschule abgeglichen werden.

Kontakt:  IHK Reutlingen, Integrationsberaterin Aleksandra Vohrer, Tel. 07121 201-264, E-Mail: vohrer@reutlingen.ihk.de

Projekt K.I.O.S.K.: Übergang von Schule zu Beruf für junge Geflüchtete

Das Projekt K.I.O.S.K. von kit Jugendhilfe in Tübingen ist eine Anlaufstelle für junge Geflüchtete zum Übergang von Schule zu Beruf. Außerdem richtet sich das Projekt an Ehrenamtliche, die junge Geflüchtete in dieser Phase bereits begleiten. Die freiwillig Engagierten sollen qualifiziert und begleitet werden. Ziel ist die Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration junger geflüchteter Menschen. Die Abkürzung K.I.O.S.K. steht für Kontakte. Information. Orientierung. Selbständigkeit. Kooperation.

Anlaufstelle K.I.O.S.K.: Poststraße 10, Tübingen
Kontakt: Tel. 07071 763 94 55, E-Mail: kiosk@kit-jugendhilfe.de

Tübinger Ausbildungsstipendium

Arbeitgeber, die Geflüchtete ausbilden, unterstützt die Universitätsstadt Tübingen, indem sie geeignete Bewerberinnen und Bewerber vermittelt und das erste halbe Jahr der Ausbildung durch ein Stipendium finanziert. Voraussetzungen sind gute Sprachkenntnisse und ein Wohnsitz in Tübingen.

Betriebe, die Interesse an dem Stipendium haben, können sich bei der Stadt melden. Ebenso können Betriebe, die in eigener Initiative geeignete Tübinger Auszubildende gefunden haben, ein Stipendium beantragen. Für alle Stipendiaten gibt es weitere Hilfen von der Stadt. Dazu gehören Gutscheine für Sprachkurse und, falls erforderlich, Nachhilfestunden. Die Auszubildenden werden für die gesamte Dauer der Ausbildung von ihren Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanagern betreut.

Kontakt: Stadtverwaltung Tübingen, Claudia Werum, Tel. 07071 204-1243, E-Mail: claudia.werum@tuebingen.de

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Fachstelle Integration in Arbeit und Ausbildung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

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