Zulassungsverfahren: Beteiligung

Beschreibung

Die untere Naturschutzbehörde wird in vielen Zulassungsverfahren beteiligt und gibt auf Grundlage von Planzeichnungen und Beschreibungen (Bauantrag, Wasserrechtsgesuch, BImSchG-Verfahren, Aufforstungen / Waldumwandlungen, PFV im Verkehrswegebau etc.) eine Stellungnahme ab, damit Naturschutzbelange in die Gestattung bzw. Abwägung einfließen. Inzwischen beteiligen uns viele Zulassungsbehörden digital.

Koordinierung bei Planverfahren

Wir arbeiten und archivieren seit vielen Jahren ausschließlich digital. Dies ist für alle Beteiligten zeit-, ernergie- und kostensparend, v.a. aber schonen wir die Ressourcen und beschleunigen den Ablauf. Als Koordinierungsstelle für Planverfahren aller Art praktizieren wir die digitale Beteiligung seit 2005. Die Quelle ist immer digital – auch aus CAD-Systemen kann man Planzeichnungen in eine PDF statt auf Papier drucken. Werden Texte in eine PDF gedruckt, dann kann man sie editieren. Abgesehen davon ist es ein unsinniger Aufwand bei allen Beteiligten eines Zulassungsverfahren, wenn der Antragsteller Dateien und Planzeichnungen auf Papier in x-facher Ausfertigung druckt (statt in eine PDF), postalisch verschickt und wir – vielleicht auch weitere Beteiligte – nicht editierbare Pixel-Scans daraus machen, die wir für den digitalen Workflow und das digitale Archiv benötigen.

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