Soziale Zwecke: Zuschüsse

Beschreibung

Der Landkreis Tübingen gewährt Zuschüsse für soziale Zwecke im Rahmen seiner Freiwilligkeitsleistungen. Ziel der Zuwendung ist es, nicht abgedeckte Kosten bei der Erfüllung sozialer Aufgaben auszugleichen. Über die für diesen Zweck bereitgestellten Mittel entscheidet der Kreistag.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Sach- und Personalkosten der Antragsberechtigten (institutionelle Förderung), sowie sonstiger Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Projekt des Antragstellers (Projektförderung) entstehen. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und gemeinnützig im Sozialbereich tätige Vereine, die im Landkreis ihren Sitz haben oder tätig sind.

Eine Förderung setzt voraus, dass ein nachvollziehbarer Bedarf besteht, die Aufgabe nicht bereits vom Landkreis übernommen wird und die Verwendung öffentlicher Mittel gerechtfertigt ist.

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Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-2099

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

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