Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Fachdienst für Leistungen der Teilhabe, Persönliches Budget

Beschreibung

Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 99 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 SGB IX, die wesentlich in der gleichberechtigen Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.

Aufgabe der Eingliederungshilfe nach § 90 SGB IX ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe können sowohl als Sachleistung oder als Geldleistung in Form eines Persönlichen Budgets gewährt werden. Der Umfang der Leistung ist abhängig von den persönlichen Ressourcen und den Auswirkungen der wesentlichen Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Hilfen können vielfältig sein

Teilhabe an Bildung

  • Besuch einer Kindertageseinrichtung / einer Schule
    (von Kindern und Jugendlichen mit einer körperlichen und/ oder geistigen Behinderung. Für Kinder und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung ist die Jugendhilfe Ansprechpartner)
  • Integrationshilfe beim Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Regelschule
  • Finanzierung des Besuchs eines Schulkindergartens oder eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums

Teilhabe am Arbeitsleben

  • Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt
  • Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter
  • Beschäftigung im Rahmen des Budgets für Arbeit

Soziale Teilhabe

  • Assistenz im eigenen Wohnraum
  • Betreuung in einer Pflegefamilie
  • Assistenz in einer besonderen Wohnform
  • Familienunterstützung
  • Versorgung mit Hilfsmitteln

Persönliches Budget

Eingliederungshilfe: Verfahrensablauf

Onlinedienst

Antrag, Formulare

Erforderliche Unterlagen

Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist die Vorlage von Antragsunterlagen erforderlich, die Auskunft geben zu der vorliegenden wesentlichen Behinderung und zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragsteller/innen.

Informationen hierüber und Erläuterungen zu den erforderlichen Antragsunterlagen können Sie in der Beratung oder unmittelbar beim Fachdienst für Leistungen der Teilhabe erhalten.

Beratungsstelle, Sozialdienst

Der Beratungs- und Sozialdienst unterstützt und berät Sie gerne in Ihrer jeweiligen Lebenssituation.

Leichte Sprache

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Soziales: Sachgebiet Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Eingliederungshilfe
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

Kontaktübersicht

Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Ansprechperson, diese finden Sie in der Kontaktübersicht:

Sachgebietsleitung

Frau Tennigkeit

Übergeordnete Stelle