Kfz-Zulassungsstelle
Für den Besuch im Landratsamt ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Das betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle.
Terminreservierung
Buchen Sie online einen Termin für die Kfz-Zulassungsstelle:
Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle
Im Online-System werden alle Termine laufend aktualisiert und Terminabsagen sofort wieder zur Buchung freigegeben – Sie bekommen daher online immer die frühestmöglichen Termine angeboten.
Donnerstag nachmittags ohne Terminvereinbarung
Ohne Terminvereinbarung ist die Kfz-Zulassungsstelle donnerstags von 13.00 Uhr – 17.30 Uhr geöffnet.
Terminreservierung per Email oder telefonisch
Bitte nutzen Sie für Terminreservierungen vorzugsweise unsere Online-Terminreservierung (siehe oben) oder unsere E-Mail-Adresse:
zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de
Telefonische Reservierungen sind ebenfalls möglich in der Zeit von:
Montag bis Mittwoch 7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag 7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag 7.30 Uhr - 12.00 Uhr
über die Telefon-Nr.
07071 207-4361
Wunschkennzeichen
(es besteht kein Anspruch und die Reservierung ist nicht übertragbar)
i-Kfz
i-Kfz: Online-Zulassungsverfahren des Landratsamtes Tübingen
i-Kfz: Zulassung, Außerbetriebsetzung, Neuzulassung, Wiederzulassung, Änderung Halterdaten, Umschreibung, Ausfuhrkennzeichen
Leistungen, Unterlagen
Leistungen und erforderliche Unterlagen
Sie selbst können zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, indem Sie die Hinweise zum Antrags- und Ablaufverfahren beachten und vor allem die erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Onlinedienste
Onlinedienste und Beschreibung
Formulare, Gebührenordnung
SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer (52 KiB)
(ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
Vollmacht zur Vertretung durch einen Bevollmächtigten (416 KiB)
Vollmacht der gesetzlichen Vertreter (70,5 KiB)
Verlusterklärung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) (55,5 KiB)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weitere Informationen zur Kfz-Zulassung
Regelungen bei der Einzugsermächtigung: Kfz-Steuer bei Fahrzeugzulassungen
Wiederverwendung alter Kennzeichen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Beibehaltung des amtlichen Kennzeichens bei einem Umzug
Die Kfz-Zulassungsstelle im Landratsamt
Die Kfz-Zulassung ist wohl die bekannteste Dienstleistung des Landkreises und fast jeder bringt sie direkt mit dem Landratsamt in Verbindung. Derzeit sind etwa 180.000 Fahrzeuge mit dem Kennzeichen TÜ weltweit auf den Straßen unterwegs.
Die Zulassungsstelle kümmert sich um alles, was mit der An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen zusammenhängt.