Informationen zum Förderprogramm „Schnitt von Streuobstbäumen“
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verlängert die sog. "Baumschnittprämie" und weitere 5 Jahre. Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen.
Informationen zum Förderprogramm, sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier
Sammelanträge können bis zum 15.07.2020 beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden.
Erste Schnittmaßnahmen werden unter dem Vorbehalt der EU-rechtlichen Notifizierung und dem Inkrafttreten der VwV Förderung Baumschnitt – Streuobst ab Winter 2020/21 gefördert.