Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete zum Schutz der Trinkwassergewinnung, Heilquellenschutzgebiete

Zum Schutz der Trinkwassergewinnung werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen, in denen die Nutzungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sind. So soll gewährleistet werden, dass im Einzugsbereich eines Trinkwasserbrunnens keine Schadstoffe in den Untergrund gelangen.

Im Kreis Tübingen wurden auch zwei Heilquellenschutzgebiete ausgewiesen. In Rottenburg-Obernau befindet sich das Heilquellenschutzgebiet „Neue Schlossgartenquelle“ und zwischen Mössingen und Bodelshausen das Heilquellenschutzgebiet „Bad Sebastiansweiler“.

Im Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) sind die Wasserschutzgebiete und Quellenschutzgebiete im Landkreis Tübingen abrufbar:

  
 

Umwelt und Gewerbe

Aufgabenbereich

Wasserschutzgebiete

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Umwelt und Gewerbe
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

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Tel.: 07071 207-4119
Fax: 07071 207-94119
N.Badouin@kreis-tuebingen.de

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Fax: 07071 207-94141
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Sachgebietsleitung

Herr Mittag
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Fax: 07071 207-94113
p.mittag@kreis-tuebingen.de