Wasserschutzgebiete / Heilquellenschutzgebiete

Zum Schutz der Trinkwassergewinnung werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen, in denen die Nutzungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sind. So soll gewährleistet werden, dass im Einzugsbereich eines Trinkwasserbrunnens keine Schadstoffe in den Untergrund gelangen.
Eine interaktive Karte der Wasserschutzgebiete im Landkreis Tübingen finden Sie hier: www.udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/p/cTvH

Im Kreis Tübingen wurden auch zwei Heilquellenschutzgebiete ausgewiesen. In Rottenburg-Obernau befindet sich das Heilquellenschutzgebiet „Neue Schlossgartenquelle“, zwischen Mössingen und Bodelshausen das Heilquellenschutzgebiet „Bad Sebastiansweiler“.
Eine interaktive Karte der Heilquellenschutzgebiete im Landkreis Tübingen finden Sie hier: www.udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/p/cTwC

  
 

Umwelt und Gewerbe

Aufgabenbereich

Wasserschutzgebiete

Kontakt und Sprechzeiten

Die Büros des Aufgabenbereichs befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr,
Do. 14:00-16:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung.

Ansprechpartner

Frau Badouin
Raum: B3 35
Tel.: 07071 207-4119
Fax: 07071 207-94119
N.Badouin@kreis-tuebingen.de

Frau Braun
Raum: B3 35
Tel.: 07071 207-4141
Fax: 07071 207-94141
j.Braun@kreis-tuebingen.de

Frau Gladanyuk
Raum: B3 07
Tel.: 07071 207-4118
Fax: 07071 207-94118
u.gladanyuk@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Herr Mittag
Raum: B3 01
Tel.: 07071 207-4113
Fax: 07071 207-94113
p.mittag@kreis-tuebingen.de