Wohngeld

Wohngeld: Mietzuschuss oder Lastenzuschuss

Beschreibung

Wohngeld – ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung:
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum und soll einkommensschwachen Menschen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und ist eine von der Grundsicherung zu unterscheidende vorrangige Leistung.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf  Wohngeld. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG).

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz wurde das Wohngeld zum 1.1.2023 für viele Haushalte erhöht. Zugleich können nun deutlich mehr Haushalt einen Anspruch auf Unterstützung geltend machen.

Ob Sie selbst einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie anhand weniger Eingaben prüfen lassen. Der Wohngeld-Plus - Rechner ermöglicht eine unkomplizierte und schnelle Berechnung des voraussichtlichen Wohngeldanspruchs.

Sie können Ihn unter folgendem Link aufrufen:
Wohngeld-Plus-Rechner

Bitte beachten Sie, dass der Rechner nur eine grobe Vorausberechnung anhand der von Ihnen eingegebenen Daten erstellt.  Das Ergebnis stellt keine verbindliche Auskunft zum Wohngeldanspruch und keine Antragsstellung dar. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter Beschreibung, Onlinedienst.

Zuständige Stelle

Die Wohngeldbehörde beim Landratsamt Tübingen ist für alle Gemeinden im Landkreis Tübingen zuständig (außer für die Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen).

Anträge nimmt auch Ihre zuständige Gemeindeverwaltung entgegen und leitet diese zusammen mit der erforderlichen aktuellen Meldebestätigung an uns weiter.

Die Stadtverwaltungen der Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen haben eine eigene Wohngeldbehörde und entscheiden dort selbst über Anträge ihrer Einwohner:innen.

Kontakt:

Onlinedienst

Antrag, Formulare

Weitere Informationen

Gestiegene Heizkosten oder Nebenkosten

Was tun, wenn der Abschlag oder die Nachzahlung nicht bezahlt werden können? Wir haben die wesentlichen Informationen auf einem Informationsblatt für Sie zusammengestellt:

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Für Kinder, die bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragt werden. Weitere Informationen zu Leistungen:

  
 

Soziales

Aufgabenbereich

Wohngeld

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Wohngeld
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: wohngeld@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-6162
Fax: 07071 207 6298

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.-Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ansprechpersonen

Wohngeld A–E, I

Frau Müller
Raum: A3 11
Tel.: 07071 207-2072
wohngeld@kreis-tuebingen.de

Wohngeld F, G, H, K

Frau Dietrich-Navrazidis
Raum: A3 13
Tel.: 07071 207-2075
wohngeld@kreis-tuebingen.de

Nachnamen J, L-Q

Frau Frieseke
Raum: A3 11
Tel.: 07071 207-2053
wohngeld@kreis-tuebingen.de

Wohngeld R–Z

Frau Kunz
Zimmer: A3 13
Tel.: 07071 207-2073
wohngeld@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Herr Frisch
Raum: A3 01
Tel.: 07071 207-2046
Fax: 07071 207-92046
t.frisch@kreis-tuebingen.de