Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum und soll einkommensschwachen Menschen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und ist eine von der Grundsicherung zu unterscheidende vorrangige Leistung.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG). Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Weitere Informationen
Wohngeldreform zum 01.01.2020
Am 1. Januar 2020 tritt das Wohngeldstärkungsgesetz mit wesentlichen Leistungsverbesserungen in Kraft. Hierdurch wird das Wohngeld an die Entwicklung der Wohnkosten und der Verbraucherpreise angepasst und es sollen Haushalte mit geringem Einkommen stärker entlastet werden. Durch die Reform haben zudem grundsätzlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld.
Durch die geltende Übergangsregelung erhalten alle Menschen, die aktuell im Wohngeldbezug sind, zeitnah von Amts wegen eine neue Entscheidung auf Basis der bereits gespeicherten Daten unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage. Es wird zudem sichergestellt, dass die Anwendung des neuen Rechtes nicht zu geringerem Wohngeld führt. Ergibt sich durch die Berechnung ein höherer Wohngeldbetrag, wird der Differenzbetrag für den Zeitraum ab Januar 2020 automatisch ausbezahlt.
Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger mit einem über den Jahreswechsel gültigen Bescheid müssen insofern keinen neuen Antrag einreichen, um in den Genuss der Leistungs-verbesserungen zu kommen.
Informationen zur Reform des Wohngeldrechts
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Seit 1. Januar 2011 erhalten Personen für die Kinder, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt worden sind und für die Kindergeld bezogen wird, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz. Weitere Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie hier.