KreisBonusCard
Mit der KreisBonusCard kann ab sofort bei allen Einrichtungen der Städte und Gemeinden des Landkreises Tübingen sowie bei zahlreichen Vereinen und sonstigen Organisationen nach Vergünstigungen bei den dort angebotenen Leistungen gefragt werden. In einigen Städten und Gemeinden gibt es bereits jetzt zahlreiche Angebote für Besitzerinnen und Besitzer der KreisBonusCard, über die die örtlichen Verwaltungen gerne informieren.
Antragsberechtigte
Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises erhalten die KreisBonusCard auf Antrag beim Landratsamt Tübingen, wenn sie
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II,
- laufende Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII,
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder
- mit Kindern zusammenleben, die Kinderzuschlag erhalten.
Das Antragsformular ist im Bürgerbüro, bei der Abteilung Soziales des Landratsamts, beim Jobcenter Tübingen sowie in allen Rathäusern der Gemeinden erhältlich. Es steht auch online zum Ausdruck über folgenden Link zur Verfügung:
KreisBonusCard Tübingen: Antragsformular (118 KiB)
Gültigkeit
Die KreisBonusCard wird in zwei Varianten herausgeben. Es gibt eine Karte für Erwachsene und eine Karte für Kinder und Jugendliche, die sogenannte KreisBonusCard Junior. Die Karten sind ab Ausstellungsdatum jeweils ein Jahr gültig.
KreisBonusCard extra
Ergänzend zur regulären KreisBonusCard können Einwohner*innen im Landkreis Tübingen, deren Einkommen knapp über der Grenze für den Bezug von Sozialleistungen liegt, die KreisBonusCard extra erhalten.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Flyer zur KreisBonusCard (256,2 KiB) extra oder über die entsprechenden Internetseiten der Städte Tübingen und Rottenburg:
Informationen für Anbieter*innen von KreisBonusCard-Vergünstigungen
Merkblatt für Anbieter*innen und Anbieter von Vergünstigungen (290,2 KiB)