Bildung und Teilhabe (BuT)

Bildungspaket: Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kurzbeschreibung

Kennen Sie schon die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch Bildungs- und Teilhabepaket genannt, dienen dazu, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen finanziellen Mitteln zu unterstützen. Sie sollen einen Beitrag zu einem erfolgreichen Schulbesuch leisten und eine aktive Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Sport, Kultur und Gesellschaft ermöglichen.

Infomaterial, Download

Antrag: Formulare und weitere Angebote

Der Antrag liegt auch in den Bürgermeisterämtern der Städte und Gemeinden aus oder kann von uns zugesandt werden.

Antragsformular in ukrainischer Sprache / Заява

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe / 
Заява на допомогу в освіті та участь
(217,6 KiB)
Formular: Deutsch und Ukrainisch

Vorlagen und Formulare für Kooperationspartner:innen und ehrenamtliche Unterstützer:innen

Nachfolgend finden Sie nützliche Vorlagen und Formulare, u.a. für die Geltendmachung von erbrachten Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets:

Voraussetzungen

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsvoraussetzung ist der laufende Bezug einer der folgenden Leistungen:

  • Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II,
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII,
  • Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

Bedarfe für Bildung erhalten in der Regel Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Verfahrensablauf

Welche Leistungen gibt es?

Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes die Kostenübernahme für:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge (z.B. Kosten für Fahrkarte, Eintritt, Führungen, etc.)
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen (tatsächlich anfallende Kosten für z.B. Abschlussfahrten),
  • Pauschale für den persönlichen Schulbedarf (insgesamt 174 Euro je Schuljahr),
  • die notwendige Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (z.B. Kosten für Schülermonatskarte),
  • außerschulische Lernförderung (tatsächliche Kosten – nach individuellem Bedarf),
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächlich anfallende Kosten),
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Mitgliedsbeiträge im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich = 180 Euro Jahresbudget).

Wie können die Leistungen beantragt werden?

Die Formulare zur Beantragung der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie im Jobcenter Tübingen, bei den Wohngeldstellen des Landkreises, bei den Rathäusern Ihrer Wohngemeinde und beim Landratsamt Tübingen. Das Antragsformular inklusive Anlagen steht auf dieser Seite zum Ausdrucken bereit.

Wenn Sie noch weitere Fragen zu den Leistungen oder dem Antragsverfahren haben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine Mail.

Fristen

Die Bedarfe des Bildungs- und Teilhabepakets müssen in der Regel 12 Monate nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden.

Kosten

Keine.

Bearbeitungsdauer

Durch die Vorlage vollständiger Antragsunterlagen und die Übermittlung notwendiger Nachweise können Sie uns unterstützen, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten.

Sonstiges

Vergünstigungen mit der KreisBonusCard

Wussten Sie schon, dass viele Anbieter oder Vereine Vergünstigungen für Inhaber:innen der KreisBonusCard (Junior) anbieten? So sparen Sie womöglich doppelt: von der Reduzierung des Mitgliedsbeitrages und der finanziellen Unterstützung durch Bildung und Teilhabe.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

  
 

Soziales

Aufgabenbereich

Bildungspakte: Leistungen Bildung und Teilhabe BuT

Allgemeiner Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Bildungspaket
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: bildungspaket@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-6162

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ansprechpersonen

Bildung und Teilhabe

Kirchentellinsfurt, Mössingen, Starzach, Nehren, Neustetten, 72074 Tübingen (alle Buchst.), 72076 Tübingen (Buchstabe A–G)

Herrn Hauff
Raum: A3 33
Tel.: 07071 207-6035
Fax: 07071 207-96035
bildungspaket@kreis-tuebingen.de

Rottenburg, Hirrlingen, 72076 Tübingen (Buchst. H–M)

Frau Dörner
Raum: A3 31
Tel.: 07071 207-6036
bildungspaket@kreis-tuebingen.de

Dußlingen, Gomaringen, Kusterdingen, 72070 Tübingen (alle Buchst.), 72076 Tübingen (Buchst. S–T)

Frau Schmid
(Mo.–Do. 08:00–12:00 Uhr, Do. 14:00–15:00 Uhr)
Raum: A3 31
Tel.: 07071 207-6212
Fax: 07071 207-96212
bildungspaket@kreis-tuebingen.de

72072 Tübingen (Buchst. A–O), 72076 Tübingen (Buchst. V–Z)

Frau Michel
Raum: A3 33
Tel.: 07071 207-2052
Fax: 07071 207-92052
bildungspaket@kreis-tuebingen.de

Ammerbuch, Bodelshausen, Dettenhausen, Ofterdingen, 72072 Tübingen (Buchst. P–Z), 72076 Tübingen (Buchst. N–R)

Frau Niebel
Raum: A3 38
Tel.: 07071 207-2087
bildungspaket@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Herr Frisch
Raum: A3 01
Tel.: 07071 207-2046
Fax: 07071 207-92046
t.frisch@kreis-tuebingen.de