Sachgebiet Kindertagesbetreuung

Fachstelle Kindertagesbetreuung

Fachstelle Kindertagesbetreuung
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs, der ab 01.08.2013 für alle Kinder vom ersten Lebensjahr an besteht, gelingt nur in einer intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis als Träger der kreisbezogenen Jugendhilfeplanung und den Städten und Gemeinden als Träger der örtlichen Bedarfsplanungen.

Aufgabe der Fachstelle Tagesbetreuung für Kinder ist es, das Vorgehen und die Verfahrensschritte zur Umsetzung der Jugendhilfeplanung nach §§ 79 und 80 in Verbindung mit §§ 22 - 26 SGB VIII festzulegen und die Städte und Gemeinden im Landkreis bei der Entwicklung entsprechender Betreuungskonzepte fachlich zu beraten und zu begleiten.

Die Fachstelle ist ein Knotenpunkt im Netzwerk Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und dem Übergang zur Grundschule mit unterschiedlichen Kooperationspartnern.

Sie berät insbesondere unter Aspekten der Qualitätsentwicklung die Träger der Tageseinrichtungen, die pädagogischen Fachkräfte und die Elternbeiräte in pädagogischen, organisatorischen, betrieblichen und rechtlichen Fragen. Die Fachstelle unterstützt die Träger und Tageseinrichtungen durch regelmäßige Informationen und Arbeitspapiere zu unterschiedlichen Themen wie zum Beispiel Kindern mit zusätzlichem Förderbedarf im Rahmen der Inklusion oder einem Organisationshandbuch für die Trägeraufgaben.


Fachstelle Inklusion als Hilfe zur Erziehung

Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich und Kinder mit Entwicklungs- und Beziehungsproblemen können auf Antrag im Einzelfall gemeinsam mit ihren Eltern Unterstützung in Kindertageseinrichtungen erhalten.

Das Antragsformular und das Formular zur Entbindung von der Schweigepflicht steht hier zum Download bereit. Der Antrag kann auch bei der Abteilung Jugend, „Fachstelle Inklusion als Hilfe zur Erziehung“ angefordert werden.

Die Anträge werden von der „Fachstelle Inklusion als Hilfe zur Erziehung“ bearbeitet und geprüft.

Die Prüfung von Bedarf und Umfang der Leistung erfolgt im Hilfeplangespräch. Hierzu wird ein Runder Tisch anberaumt. Am Runden Tisch beteiligen sich neben Fachkräften und Trägern von Kindertageseinrichtungen die Eltern und bei Bedarf weitere Personen (z.B. Frühförderstellen, Jugend- und Familienberatungszentren, sozialpädagogische Familienhilfe …).

Über die Bewilligung der Inklusion als Hilfe zur Erziehung entscheidet das Jugendamt. Bei positivem Bescheid wird die Hilfe in der Regel bis zum Ende der Kindergartenzeit oder bis zum Wegfall der Bewilligungsgründe gewährt.

Antrag

Fachkräfte

Die für die Inklusion eingesetzten Fachkräfte werden beim Einrichtungsträger angestellt, mit dem Ziel, gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften den sozialen Anschluss des Kindes in der Kindertageseinrichtung zu sichern.

Informationsblatt


Fachberatung Sprachkitas

Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“
In Städten und Gemeinden des Landkreises Tübingen nehmen 34 Tageseinrichtungen für Kinder am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ teil. Begleitet werden diese Einrichtungen von den zusätzlichen Fachberaterinnen.
Weiterführende Informationen:
Bundesprogramm Sprach-Kitas


Geschäftsstelle Fortbildungsverbund

Geschäftsstelle Fortbildungsverbund
Bestandteil der fachlichen Begleitung von Kindertageseinrichtungen ist das  umfangreiche jährliche Fortbildungsprogramm für die pädagogischen Mitarbeitenden in den Tageseinrichtungen im Landkreis Tübingen des Fortbildungsverbundes.


Weiterführende Informationen

Präsentation zur Vortragsreihe "Kitas an der Uni"

Tageselternverein

Für Fragen zur Kostenübernahme von Beiträgen zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftliche Jugendhilfe der Abteilung Jugend. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner 

  
 

Jugend

Aufgabenbereich

Kindertagesbetreuung

Kontakt und Sprechzeiten

Die Büros des Aufgabenbereichs befinden sich im Erweiterungsbau des Landratsamtes (Bauteil D), Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Lage und Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Fortbildungsverbund

Frau Gleiser
Raum: D0 27
Tel.: 07071 207-6152
Fax: 07071 207-96152
r.gleiser@kreis-tuebingen.de

Frau Stähle
Raum: D0 27
Tel.: 07071 207-6168
Fax: 07071 207-96168
m.staehle@kreis-tuebingen.de

Fachstelle Inklusion als Hilfe zur Erziehung

Frau Seidt
Raum: D0 25
Tel: 07071 207-6270
Fax: 07071-207-96157
le.seidt@kreis-tuebingen.de

Frau Straub
Raum: D0 25
Tel.: 07071 207-6157
Fax: 07071 207-96157
a.straub@kreis-tuebingen.de

Zusätzliche Fachberatungen im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“

Frau Minde
Raum: D0 21
Tel.: 07071 207-2131
Fax: 07071 207-92131
s.minde@kreis-tuebingen.de

Sachgebietsleitung

Frau Pape
Raum: D0 23
Tel.: 07071 207-2106
Fax: 07071 207-92106
i.pape@kreis-tuebingen.de