Fachstelle Kindertagesbetreuung
Fachstelle Kindertagesbetreuung
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs, der ab 01.08.2013 für alle Kinder vom ersten Lebensjahr an besteht, gelingt nur in einer intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis als Träger der kreisbezogenen Jugendhilfeplanung und den Städten und Gemeinden als Träger der örtlichen Bedarfsplanungen.
Aufgabe der Fachstelle Tagesbetreuung für Kinder ist es, das Vorgehen und die Verfahrensschritte zur Umsetzung der Jugendhilfeplanung nach §§ 79 und 80 in Verbindung mit §§ 22 - 26 SGB VIII festzulegen und die Städte und Gemeinden im Landkreis bei der Entwicklung entsprechender Betreuungskonzepte fachlich zu beraten und zu begleiten.
Die Fachstelle ist ein Knotenpunkt im Netzwerk Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und dem Übergang zur Grundschule mit unterschiedlichen Kooperationspartnern.
Sie berät insbesondere unter Aspekten der Qualitätsentwicklung die Träger der Tageseinrichtungen, die pädagogischen Fachkräfte und die Elternbeiräte in pädagogischen, organisatorischen, betrieblichen und rechtlichen Fragen. Die Fachstelle unterstützt die Träger und Tageseinrichtungen durch regelmäßige Informationen und Arbeitspapiere zu unterschiedlichen Themen wie zum Beispiel Kindern mit zusätzlichem Förderbedarf im Rahmen der Inklusion oder einem Organisationshandbuch für die Trägeraufgaben.
Fachstelle Inklusion als Hilfe zur Erziehung
Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich und Kinder mit Entwicklungs- und Beziehungsproblemen können auf Antrag im Einzelfall gemeinsam mit ihren Eltern Unterstützung in Kindertageseinrichtungen erhalten.
Das Antragsformular und das Formular zur Entbindung von der Schweigepflicht steht hier zum Download bereit. Der Antrag kann auch bei der Abteilung Jugend, „Fachstelle Inklusion als Hilfe zur Erziehung“ angefordert werden.
Die Anträge werden von der „Fachstelle Inklusion als Hilfe zur Erziehung“ bearbeitet und geprüft.
Die Prüfung von Bedarf und Umfang der Leistung erfolgt im Hilfeplangespräch. Hierzu wird ein Runder Tisch anberaumt. Am Runden Tisch beteiligen sich neben Fachkräften und Trägern von Kindertageseinrichtungen die Eltern und bei Bedarf weitere Personen (z.B. Frühförderstellen, Jugend- und Familienberatungszentren, sozialpädagogische Familienhilfe …).
Über die Bewilligung der Inklusion als Hilfe zur Erziehung entscheidet das Jugendamt. Bei positivem Bescheid wird die Hilfe in der Regel bis zum Ende der Kindergartenzeit oder bis zum Wegfall der Bewilligungsgründe gewährt.
Antrag
Entbindung von der Schweigepflicht (Word) (27,9 KiB)
Entbindung von der Schweigepflicht (pdf) (63,4 KiB)
Fachkräfte
Die für die Inklusion eingesetzten Fachkräfte werden beim Einrichtungsträger angestellt, mit dem Ziel, gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften den sozialen Anschluss des Kindes in der Kindertageseinrichtung zu sichern.
Informationsblatt
Fachberatung Sprachkitas
Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“
In Städten und Gemeinden des Landkreises Tübingen nehmen 34 Tageseinrichtungen für Kinder am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ teil. Begleitet werden diese Einrichtungen von den zusätzlichen Fachberaterinnen.
Weiterführende Informationen:
Bundesprogramm Sprach-Kitas
Geschäftsstelle Fortbildungsverbund
Fortbildungen und Online-Anmeldung für die Fortbildungen
Hier gelangen Sie zur Online-Anmeldung für unsere Fortbildungen
Weiterführende Informationen
Präsentation zur Vortragsreihe "Kitas an der Uni"
Kinderbetreuungen, Kindertageseinrichtungen
Tageselternverein
Für Fragen zur Kostenübernahme von Beiträgen zu Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftliche Jugendhilfe der Abteilung Jugend. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner