Hoheitliche und behördliche Aufgaben
Diese umfassen für den Wald im Landkreis Tübingen:
- Abwicklung forstlicher Fördermaßnahmen in Kommunal- und Privatwald
- Überwachung der Vorschriften des Landeswaldgesetzes bezüglich der Waldbesitzer (Forstschutz) und Waldbesucher (Forstaufsicht).
- Amtshilfe bei Naturschutz, Landschaftspflege und Raumordnung
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
Forstliche Förderung
Die EU und das Land Baden-Württemberg fördern die naturnahe, nachhaltige Waldwirtschaft der kommunalen und privaten Waldbesitzer. Für eine erste Beratung vor Ort stehen unsere Revierleiter gerne zur Verfügung.
Ordnungswidrigkeiten
Im Interesse der Waldbesitzer und aller Waldnutzer müssen die Vorschriften des Landeswaldgesetzes eingehalten werden. Insbesondere darf im Wald nicht unbefugt mit einem KFZ gefahren werden. Ordnungswidrigkeiten werden von der Abteilung Forst konsequent verfolgt.
Organisierte Veranstaltungen
Um den Interessen der Waldbesitzer und der verschiedenen Waldbesuchergruppen gerecht zu werden, müssen größere Veranstaltungen wie beispielsweise Lauf-, Walking-, Radfahr- oder Reitveranstaltungen im Wald genehmigt werden.
- Merkblatt Organisierte Veranstaltungen im Wald (134,7 KiB)
Erstaufforstungsgenehmigungen
Informationen und Formulare zum Thema Erstaufforstungsgenehmigungen erhalten Sie bei den Kolleginnen und Kollegen der Abteilung 40 Landwirtschaft.
Träger öffentlicher Belange
Die Abteilung Forst als untere Forstbehörde ist in der Bauleitplanung als Vertreterin des Waldes beteiligt. Die Belange des Waldes werden im Rahmen solcher Beteiligungs- und Abwägungsprozesse bei geplanten Bauvorhaben, z.B. beim Straßenbau, berücksichtigt.
Service/Downloads
Übersicht Forstreviere (28 KiB)