Versammlungsrecht
Wer eine Demonstration oder eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchte, muss diese Versammlung spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.
Soll die Versammlungen in der Stadt Tübingen stattfinden, dann ist für die Anmeldung die Stadtverwaltung Tübingen selbst zuständig, siehe https://www.tuebingen.de/verwaltung/verfahren#anmeldung_versammlung.
Findet die Versammlung in der Stadt Rottenburg statt, dann ist die Stadtverwaltung Rottenburg zuständig, siehe https://www.rottenburg.de/versammlung+anmelden.19390.htm?lnav=9079
Ist eine Versammlungen in der Stadt Mössingen oder den Gemeinden Bodelshausen und Ofterdingen geplant, dass ist die Stadtverwaltung Mössingen https://www.moessingen.de/de/Stadt-Buerger/Rathaus/Buergerservice-A-Z/Buergerservice?view=publish&item=service&id=35 für die Anmeldung zuständig.
Das Landratsamt Tübingen ist für Versammlungen in den Gemeinden Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach zuständig. Das Formular zur Anmeldung einer Versammlung nach § 14 VersammlG beim Landratsamt Tübingen finden Sie hier: