Heilpraktikerwesen
Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerprüfung
Beschreibung
Wer heilkundlich tätig sein will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt die Heilpraktikererlaubnis.
Die entsprechende schriftliche und mündliche Prüfung wird für den gesamten Regierungsbezirk Tübingen zentral vor der Abteilung Gesundheit des Landratsamts Tübingen abgelegt, die nach Bestehen auch die entsprechende Erlaubnis erteilt. Auch für einen etwaigen Erlaubnisentzug ist das Landratsamt zuständig.
Aktuelle Hinweise (Stand 28.09.2023)
Schriftliche Kenntnisüberprüfung Herbst 2023
Am 11.10.2023 werden wir mit der schriftlichen Kenntnisüberprüfung um 09.00 Uhr beginnen.
Alle Teilnehmer/innen die eine Einladung erhalten haben werden gebeten, sich 30 Minuten vor Überprüfungsbeginn einzufinden. Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ist vorzulegen. Aktuell unterliegt die Kenntnisüberprüfung keinen Corona/Abstands-Regelungen mehr. Derzeit besteht keine Maskenpflicht, ein freiwilliges Tragen ist selbstverständlich möglich.
Wir orientieren uns an den jeweils geltenden Corona-Regelungen.
Für Heilpraktiker Allgemein wird die schriftliche Kenntnisüberprüfung in der Kreissparkasse Tübingen (Forum), Mühlbachäckerstraße 2, 72072 Tübingen stattfinden.
Für Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie wird die schriftliche Kenntnisüberprüfung im Landratsamt Tübingen, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen stattfinden.
Bitte finden Sie sich zur Anmeldung im Gebäude B 011, Kleiner Sitzungssaal ein.
Die Lösungen der schriftlichen Kenntnisüberprüfung werden wir auf unserer Internetseite am 23.10.2023 veröffentlichen. Vorher werden keinerlei Auskünfte über die Ergebnisse der Kenntnisüberprüfung ausgegeben.
Am 23.10.2023 werden auch die Ergebnisse der Kenntnisüberprüfung mit der Post versandt.
Mündliche Kenntnisüberprüfung Herbst 2023 - Für den Heilpraktiker Allgemein und beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Die mündlichen Kenntnisüberprüfungen beginnen in der 46. Kalenderwoche und enden voraussichtlich in der 49. Kalenderwoche (Änderungen vorbehalten).
Termine für die mündliche Kenntnisüberprüfung werden mit der Ergebnismitteilung (siehe oben) zugesandt.
Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2024
Die Anmeldefrist für die Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2024 läuft bis zum 31.12.2023. Anmeldungen die nach dieser Frist eingehen, werden wir nicht mehr berücksichtigen. Für die Einsendung ist der Poststempel maßgeblich.
Kenntnisüberprüfung im Herbst 2024
Ab dem 01.01.2024 können Sie sich für die Kenntnisüberprüfung im Herbst 2024 anmelden. Vorher eingehende Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt.
Die Gebühren werden sich voraussichtlich für das Frühjahr 2024 ändern.
Neu: Online-Anmeldungen ab sofort möglich (Stand 18.09.2023), siehe nachfolgenden Abschnitt "Heilpraktikererlaubnis"
Heilpraktikererlaubnis: Erteilung
Onlinedienst
- Heilpraktikererlaubnis: Antrag
Den Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für den allgemeinen Heilpraktiker und die sektoralen Heilpraktiker können Sie online über das Landesportal service-bw einreichen.
Formulare, Infomaterial
1. Heilpraktiker allgemein
- a) Antrag (319,4 KiB)
- b) Informationsblatt zur Anmeldung (168,6 KiB)
2. Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- a) Antrag (414 KiB)
- b) Informationsblatt zur Anmeldung (250 KiB)
3. Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie und Podologie
- a) Antrag (150,8 KiB)
- b) Informationsblatt zur Anmeldung (106,4 KiB)
Rechtsgrundlagen
- a) Heilpraktikergesetz
- b) Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
- c) Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (257,2 KiB)
- d) Gebührenverordnung mit Gebührenverzeichnis (Landratsamt Tübingen) (261,8 KiB)
- e) Informationen zum Datenschutz (DSGVO) (22,6 KiB)
- f) Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien (Bund)