Baumnaturdenkmale
Besonders alte, markante, das Ortsbild oder die Landschaft prägende Bäume können ebenso wie andere, herausragende Naturerscheinungen (Höhlen, Felsbildungen etc.) als Naturdenkmale ausgewiesenwerden.Baumdenkmale nehmen darunter eine Sonderstellung ein, da sie mitunter aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen. Wenn es die Verkehrssicherheit gestattet, darf ein alter Baum in Würde altern undsterben – in einem Zeitraum, der viele Jahrzehnte dauern kann.
Baumdenkmale stellen hohe Anforderungen an die Eigentümer und die Aufsicht führenden Behörden. Eine regelmäßige Zustandskontrolle dientder Sicherheit und garantiert, dass nur pfleglich in die Baumsubstanz eingegriffen wird. Derzeit gibt es 72 Baumdenkmale und 21 sonstige Naturdenkmale im Landkreis Tübingen.
Seit dem 01.01.2005 sind ausschließlich die Großen Kreisstädte Mössingen, Rottenburg und Tübingen für die Überwachung und Ausweisung von Naturdenkmalen auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Mössingen ist darüber hinaus auch für die Nachbargemeinden Bodelshausen und Ofterdingen im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft zuständig. Im übrigen Landkreis kümmert sich das Landratsamt um die Naturdenkmale.