Ersatzführerschein bei Verlust, defekter Karte, Namens- und Auflagenänderung

Hier halten wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Ersatzführerschein bereit. Für allgemeine Informationen und Hinweise klicken Sie bitte unten auf +Beschreibung. Wenn Sie wissen möchten, welche Unterlagen Sie für eine erfolgreiche Antragstellung benötigen und welche Gebühren anfallen, klicken Sie bitte auf +Verfahren.

Beschreibung Ersatzführerschein

Beschreibung

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Tübingen haben, können Sie aus folgenden Gründen bei uns einen Ersatzführerschein beantragen:

  • Verlust Ihres Führerscheines durch Diebstahl oder sonstigen Verlust
  • Unlesbarkeit, defekte bzw. beschädigte Karte o.ä.
  • Namensänderung
  • Auflagenänderung: Z.B., wenn Sie nach einer Augenlaser Operation keine Sehhilfe mehr benötigen, dies durch ein augenärztliches Attest belegen können und die Entfernung der entsprechenden Schlüsselzahl aus Ihrem Führerschein wünschen

Verfahren Ersatzführerschein

Verfahren

Bitte beantragen Sie Ihren Ersatzführerschein postalisch.

Formular

Erforderliche Unterlagen

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
    Foto-Mustertafel
  • Nachweise
    ·über die Namensänderung

    ·Über den Wegfall der Sehhilfe, z.B. Sehtest beim Optiker oder Attest des Augenarztes (eine Bescheinigung über die Laserbehandlung an sich reicht nicht aus, wenn daraus nicht explizit hervorgeht, dass das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Sehhilfe möglich ist)
  • Falls die Führerscheinstelle Tübingen Ihren aktuellen Führerschein nicht ausgestellt hat und es sich um keinen EU-Kartenführerschein handelt, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift mit Ihren Führerscheindaten von der ausstellenden Behörde. Diese Abschrift können Sie bereits zur Antragstellung mitbringen oder die Führerscheinstelle fordert diese Daten von der ausstellenden Behörde an.

Bitte geben Sie bei einem Ersatzführerschein bei Verlust unbedingt Ihre Telefonnummer an, damit wir uns zwecks Terminvereinbarung zur Aushändigung mit Ihnen in Verbindung setzen können.

Gebühren

Zahlungsart

Vor Ort ist Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN möglich.
Wenn Sie nicht vor Ort bezahlen: Bitte überweisen Sie das Geld, nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben. Bitte lassen Sie uns kein Bargeld per Post zukommen.


  
 

Verkehr und Straßen

Aufgabenbereich

Führerscheinstelle

Führerschein in Größe einer Scheckkarte, eine Hand hält ihn zum Anschauen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr
Führerscheinstelle
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Mail: fuehrerschein@kreis-tuebingen.de
Tel: 07071 207-4380

Lage/Anfahrt

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine 
Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten zusätzlich
Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr

Datenschutz

Informationen nach Art. 13 DSGVO (435,6 KiB)

Ansprechpersonen

Liste der Ansprechpersonen bei der Führerscheinstelle