Erforderliche Unterlagen zur Kfz-Zulassung
Sie selbst können zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, indem Sie die nachfolgenden Hinweise zum Antrags- und Ablaufverfahren beachten und vor allem die erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt bei uns vorlegen.
Klicken Sie sich durch unsere Dienstleistungen und erfahren Sie, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Gebühren entstehen.
Ausfuhrkennzeichen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Internationale Versicherungsbestätigung (gelb) für Internationale Zulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und -brief
- gültige Hauptuntersuchung für den beantragten Zeitraum der internationalen Zulassung
- das Fahrzeug ist der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorzuführen
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (52 KiB) (ggf noch abweichender Kontoinhaber)
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Bitte geben Sie Ihrer Zulassungsbehörde sofort Ihre neue Anschrift bekannt und teilen Sie eine Namensänderung ebenfalls sofort mit.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- ZulassungsbescheinigungTeil I (Fahrzeugschein)
- ZulassungsbescheinigungTeil II (Fahrzeugbrief)
- ggf. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation oder
- Einbaubestätigung mit Allgemeiner Betriebserlaubnis oder
- Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
- ggf. schriftliche Vollmacht (bei Nichtanwesenheit des Fahrzeughalters) und Ausweis des Bevollmächtigten
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und –brief oder Betriebserlaubnis
- gültige Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- bisherige Kennzeichenschilder
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (52 KiB) (ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
Die Gebühr beträgt ab 30,20 EUR, event. Wunschkennzeichen 10,20 EUR und event. Reservierung 2,60 EUR. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I oder II oder Kfz-Schein/Brief
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Eidesstattliche Versicherung bei der Zulassungsbehörde
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Verlusterklärung des Kfz.-Halters
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht)
Fahrzeugveräußerung
Wird ein Fahrzeug veräußert, ist der Zulassungsbehörde unverzüglich die genaue Anschrift des Erwerbers anzuzeigen. Dieser Anzeige muss eine Bescheinigung des Erwerbers über den Empfang der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein, Teil II oder Fahrzeugbrief und bei noch zugelassenen Fahrzeugen auch der Kennzeichenschildern beigefügt werden (z.B. Kopie des Kaufvertrages).
Feinstaubplakette/Umweltzone
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren. Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
- Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4, z.B. Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik (EURO 4 und besser) und Kraftfahrzeuge mit Ottomotor und geregeltem Katalysator, Erdgasfahrzeuge (CNG), erhalten eine grüne Plakette.
- Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3, z.B. Dieselfahrzeuge nach EURO 3, erhalten eine gelbe Plakette. Sie dürfen nicht in der Umweltzone Tübingen fahren.
- Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2, z.B. ältere Diesel-Fahrzeuge, erhalten eine rote Plakette. Sie dürfen nicht in der Umweltzone Tübingen fahren.
Ob Ihr Fahrzeug oder die spezielle Nutzung unter eine Ausnahmeregelung fällt, können Sie hier nachlesen.
Ausgabestellen für die Plaketten sind die Kfz.-Zulassungsbehörden und die für die Durchführung von Abgasuntersuchung anerkannten Stellen (dies können auch entsprechende Werkstätten oder die technischen Kfz.-Überwachungsstellen sein).
Das Landratsamt Tübingen bietet folgende Möglichkeiten zum Erwerb der Feinstaubplakette an:
Durch Überweisung von 5 € auf folgendes Konto:
Kontonummer: 0000000048
Bankleitzahl: 64150020
IBAN: DE43641500200000000048
BIC: SOLA DE S1 TUB
Bank: Kreissparkasse Tübingen
Im Feld "Verwendungszweck" muss nur das Kennzeichen angeben werden. Dabei bitte deutlich schreiben. Die Plakette wird nach Zahlungseingang an die, bei der Zulassungsstelle gemeldeten Adresse des Fahrzeughalters versendet. Ohne Angabe des Kennzeichens ist keine Bearbeitung möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Fehlern aufgrund von falsch oder unleserlich eingetragenen Kennzeichen keinen Ersatz liefern können.
Bei Bestellungen für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, übermitteln Sie uns bitte Kopien der Fahrzeugpapiere (mit Information über das Baujahr und die Antriebsart: Benzin, Diesel , ...) an zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de oder per Fax an +49 7071 207-4399. Ihre Daten, die Sie uns durch die Überweisung mitteilen, werden in einem automatisierten Verfahren gespeichert. Die Daten werden ausschließlich zur Versendung der Plaketten, zur Abrechnung und für statistische Auswertungen verwendet und nicht an Dritte übermittelt.
Besitzer mehrerer Fahrzeuge können die Plaketten schriftlich unter Angabe der Fahrzeug-Kennzeichen und des Absenders bei den folgende Adressen bestellen:
Post: Landratsamt Tübingen, Zulassungsstelle, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen
E-Mail: zulassungstelle@kreis-tuebingen.de
Fax.: 07071 / 207-4399
Sie können den entsprechenden Betrag (Anzahl Fahrzeuge x 5 €) auf das oben angegebene Konto überweisen. Im Feld "Verwendungszweck" muss der Name und das Bestelldatum der schriftlichen Bestellung angegeben werden. Wir senden die Plaketten nach Zahlungseingang zu.
Sie können die Plaketten auch erst bei der Abholung im Landratsamt (Bürgerbüro) bezahlen.
Die Plakette kann auch direkt in unserem Bürgerbüro erworben werden. Dazu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein und 5 € in bar je Fahrzeug.
In Verbindung mit der Fahrzeugzulassung bekommen unsere Kunden die Plakette ebenso. Die Plakette wird dann gemeinsam mit den Zulassungsgebühren bezahlt.
Bei vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugpapieren steht die Emissionsschlüsselnummer im Feld unter „Schlüsselnummer zu 1".Dabei sind die letzten beiden Ziffern entscheidend.
Bei nach dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugpapieren steht die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1.
Wenn Sie Ihr Diesel-Fahrzeug in diesem Jahr (2015) mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, können Sie dafür 260 Euro beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Hier erhalten Sie alle weiteren Informationen zur Antragstellung.
Historische- / Oldtimer-Kennzeichen
- gültiger Personalausweis oder Reispass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen gem. § 23 StVZO
- ggf. sofern nur das Baujahr bekannt, ist das Erstzulassungsdatum des Fahrzeuges
nachzuweisen (z.B. bei Einfuhr aus USA über kostenpflichtigen Historienbericht unter
http://www.autocheck.com/vehiclehistory/autocheck/en/ oder https://www.carfax.eu/de) - Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und -brief
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (52 KiB) (ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
- bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
Die Gebühr beträgt ab 12,40 EUR, event. Wunschkennzeichen 10,20 EUR und event. Reservierung 2,60 EUR Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen (eVB-Nummer)
- Antrag für rotes Oldtimerkennzeichen und Steuerantrag (Einzugsermächtigung auf der Zulassungsbehörde erhältlich)
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein, Teil II oder Fahrzeugbrief oder Gutachten im Rahmen § 21 StVZO, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief vorhanden ist
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (52 KiB) (ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
- gültige Hauptuntersuchung
Kurzzeitkennzeichen / Saisonkennzeichen
Es dürfen nur noch von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten mit verkehrssicherem aber nicht zugelassenen Fahrzeug zugeteilt werden. Dies ist bei Antragsstellung ausschließlich nur die Zulassungsbehörde des Hauptwohn- /Firmensitzes bzw. die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk das Fahrzeug steht (Nachweis des Erwerbs). Bei Antragsstellern die keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist die Zulassungsbehörde örtlich zuständig, bei der das Kurzzeitkennzeichen beantragt wird. Die Kurzzeitkennzeichen gelten nur innerhalb Deutschlands.
- das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde bekannt sein (Vorlage der Fahrzeugpapiere)
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) muss nachgewiesen werden
- Das Fahrzeug muss einem genehmigten Typ entsprechen bzw. es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein
- das Fahrzeug muss in der Zulassungsbescheinigung konkret bezeichnet werden
- gültiger Personalausweis oder Reispass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Antragssteller ohne festen Wohnsitz in Deutschland, müssen zwingend eine Adresse eines Empfangsberechtigten in Deutschland vorlegen
- Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Nummer)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
Die Gebühr beträgt 13,10 EUR. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
Weitere Informationen zu Kurzzeitkennzeichen vom Bundesverkehrsministerium
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung mit eingetragenem Saisonkennzeichen (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und -brief oder
- Betriebserlaubnis und Bescheinigung
- bei zugelassenem Fahrzeug bisherige Kennzeichenschilder
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- Der Zulassungszeitraum beträgt mindestens 2 und längstens 11 volle Monate
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (52 KiB) (ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
Die Gebühr beträgt ab 27,60 EUR, event. Wunschkennzeichen 10,20 EUR und event. Reservierung 2,60 EUR. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
Neuzulassung eines Fahrzeugs (fabrikneues Fahrzeug)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief und das COC-Papier
(ohne Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich Ersatzweise wird auch der Nachweis einer Prüforganisation über die Feststellung der
Fahrzeug-Identifizierungsnummer anerkannt). - schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen benötigen
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (52 KiB) (ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
Die Gebühr beträgt ab 27,60 EUR, event. Wunschkennzeichen 10,20 EUR und event. Reservierung 2,60 EUR. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
Umschreibung eines Fahrzeugs
Wenn ein Fahrzeug im zugelassenen Zustand gekauft wurde, muss dieses unverzüglich auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Die Umschreibung eines Fahrzeuges kann innerhalb oder auch von außerhalb des Landkreises erfolgen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und –brief oder Betriebserlaubnis
- gültige Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- Kennzeichenschilder bei Änderung des Kennzeichens
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (52 KiB) (ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und –brief oder Betriebserlaubnis
- gültige Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (52 KiB) (ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
Die Gebühr beträgt ab 19,90 EUR, evtl. Gebühr für Reservierung 2,60 EUR. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder bei Änderung des Kennzeichens.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und –brief oder Betriebserlaubnis
- gültige Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- bisherige Kennzeichenschilder
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (52 KiB) (ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
Die Gebühr beträgt ab 30,20 EUR, event. Wunschkennzeichen 10,20 EUR und event. Reservierung 2,60 EUR. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- gültige Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und –brief oder Betriebserlaubnis
- gültige Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (52 KiB) (ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
Die Gebühr beträgt ab 30,20 EUR, evtl. Wunschkennzeichen 10,20 EUR und evtl. Gebühr für Reservierung 2,60 EUR. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
Für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Kennzeichenschilder
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (52 KiB) (ggf noch abweichender Kontoinhaber)
- gültige Hauptuntersuchung
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus einem EU / EWR-Staat
Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, das Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters (Zulassung ist nur auf den Hauptwohnsitz möglich)
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen,
unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) - bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten
Person (Vorstand) - bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis
(ggf. Sorgerechtsnachweis) - Versicherungsbestätigung (eVB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht bei EG-Mitgliedstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedstaaten, wenn Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder die bisherige Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)- kann bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden
- ausländische Zulassungsbescheinigungen im Original
- ausländische Kennzeichen (sofern Fahrzeug noch zugelassen) oder Original-Abmeldebestätigung
- Das Fahrzeug ist vor der Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II der Zulassungsbehörde zur Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorzuführen. Ersatzweise wird auch der Nachweis einer Prüforganisation über die Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer anerkannt.
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Einzelgutachten gem. § 21 StVZO (Vollgutachten)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (sofern eine Untersuchung gem. der Fristen nach Anlage VIII der StVZO stattfinden hätte müssen)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz.-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen)
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (52 KiB) für die Kfz.-Steuer (Einzugsermächtigung) des Fahrzeughalters
(ggf. noch Unterschrift sofern abweichender Kontoinhaber) - Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen benötigen
Die Gebühr beträgt ab 30,20 EUR, evtl. Wunschkennzeichen 10,20 EUR und evtl. Reservierung 2,60 EUR. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters (Zulassung ist nur auf den Hauptwohnsitz möglich)
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsnachweis)
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht bei EG-Mitgliedstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedstaaten)- kann bei der Zulassungsbehörde
ausgefüllt werden
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Vollgutachten)
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- Das Fahrzeug ist vor der Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II der Zulassungsbehörde zur Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorzuführen. Ersatzweise wird auch der Nachweis einer Prüforganisation über die Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer anerkannt.
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz.-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen)
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (52 KiB) (ggf. noch Unterschrift sofern abweichender Kontoinhaber)
Die Gebühr beträgt ab 27,60 EUR, event. Wunschkennzeichen 10,20 EUR und event. Reservierung 2,60 EUR. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder.