Kenntnisgabeverfahren (Baurecht)
Errichtung, Veränderung, Rückbau oder Abbruch bestimmter bauliche Anlagen können im Rahmen eines Kenntnisgabeverfahrens gemäß § 51 Landesbauordnung (LBO) durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, zur Klärung der Verfahrensart sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten zu lassen:
- Formular: Kenntnisgabeverfahren (Anlage 1) (122,2 KiB)
- Formular: Lageplan (Anlage 5) (114,9 KiB)
- Formular: Baubeschreibung (Anlage 6) (86,3 KiB)
- Formular: Technische Angaben zu Feuerungsanlagen (Anlage 7) (112,5 KiB)
- Formular: Angaben zu gewerblichen Anlagen (Anlage 8) (357,8 KiB)
Weiterführende Informationen
Einen Überblick über alle baurechtsrelevanten Themen finden Sie ebenfalls auf dem Bürgerinformationsportal service-bw im dortigen Themenbereich Bauen und Modernisieren. Den Themenbereich erreichen Sie direkt über folgenden Link:
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