Abgeschlossenheitsbescheinigung (Wohnungseigentum)
Bei der Teilung von Wohnungseigentum verlangt das Grundbuchamt (Notar) vor der Eintragung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Hierin wird bestätigt, dass die künftige Eigentumswohnung alle Voraussetzungen erfüllt, die vom Gesetzgeber in Bezug auf deren Abgeschlossenheit verlangt werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird Ihnen von uns auf Antrag ausgestellt.
Weiterführende Informationen
Das Formular zum Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung kann über nachfolgenden Link zum Download und Ausdruck aufgerufen werden:
- Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung (86,7 KiB)