Betreuungsbehörde: rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuung gemäß §§ 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Unter dem Begriff "rechtliche Betreuung" ist im Sinne des Betreuungsgesetzes die rechtliche Vertretung eines volljährigen Menschen zu verstehen. Sofern dieser aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann, wird ihm in einem Betreuungsverfahren ein rechtlicher Betreuer bestellt.
Beratungsangebote der Betreuungsbehörde
- Allgemeine Information zum Betreuungsrecht
- Unterstützung von bestellten Betreuern
- Einführung und Fortbildung von Berufsbetreuern
- Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
Weitere Zuständigkeiten der Betreuungsbehörde
- Unterstützung des Vormundschaftsgerichtes in Form von Sachverhaltsermittlungen, Anhörungen, Eignungsfeststellungen und Betreuervorschlägen
- Unterstützung beim Vollzug von Zwangsmaßnahmen wie Vor- und Zuführungen
- Koordination der mit Betreuungsangelegenheiten befassten Institutionen und Organisationen
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen (wir bitten um vorherige Terminvereinbarung über unser Sekretariat)
Betreuungsverein Landkreis Tübingen e. V.
Der Betreuungsverein Landkreis Tübingen e.V. bietet ehrenamtlichen Betreuer:innen und Bevollmächtigten Unterstützung in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an. Weiter informiert der Betreuungsverein über Vollmachten und Patientenverfügungen.
Weitere Informationen
Betreuungsbehörde: Berufsbetreuer:innen
Landratsamt Tübingen
Betreuungsverein Landkreis Tübingen e.V.
Informationen und Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer:innen und Bevollmächtigte. Informationen zu Vollmachten und Patientenverfügungen.
Rechtliche Betreuung
Bundesministerium der Justiz: Informationen, Broschüre zum Betreuungsrecht und Vorsorgevollmachten, Mustervordrucke (auch in Leichte Sprache)
Wissensportal für ehrenamtliche rechtliche Betreuung
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)