Beurkundung

Beurkundung im Sorgerecht und Unterhaltsrecht

Beschreibung

Wir beurkunden z. B.:

  • Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen und die dazugehörigen
    Zustim­mungserklärungen (auch schon vor Geburt des Kindes möglich)
  • die gemeinsame elterliche Sorge, wenn dies beide Elternteile wünschen (ebenfalls schon vor der Geburt des Kindes möglich)
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Bereiterklärungen zur Adoption

Zu beurkundende Erklärungen können nur persönlich abgegeben werden. Alle Beurkundungen sind kostenfrei.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft (BPV)

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
BPV
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-6197

Telefonische Erreichbarkeit
Mo.–Do. 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
Persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Klaiber

Übergeordnete Stelle