Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren. Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
- Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4, z.B. Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik (EURO 4 und besser) und Kraftfahrzeuge mit Ottomotor und geregeltem Katalysator, Erdgasfahrzeuge (CNG), erhalten eine grüne Plakette.
- Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3, z.B. Dieselfahrzeuge nach EURO 3, erhalten eine gelbe Plakette. Sie dürfen nicht in der Umweltzone Tübingen fahren.
- Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2, z.B. ältere Diesel-Fahrzeuge, erhalten eine rote Plakette. Sie dürfen nicht in der Umweltzone Tübingen fahren.
Ob Ihr Fahrzeug oder die spezielle Nutzung unter eine Ausnahmeregelung fällt, können Sie hier nachlesen
Ausnahmegenehmigung
Online-Abfrage: Welche Plakette bekommt mein Fahrzeug?
Ausgabe und Erwerb der Feinstaubplaketten
Ausgabestellen für die Plaketten sind die Kfz.-Zulassungsbehörden und die für die Durchführung von Abgasuntersuchung anerkannten Stellen (dies können auch entsprechende Werkstätten oder die technischen Kfz.-Überwachungsstellen sein).
Das Landratsamt Tübingen bietet folgende Möglichkeiten zum Erwerb der Feinstaubplakette an:
Vorauskasse
Durch Überweisung von 6 € auf folgendes Konto:
Kontonummer: 0000000048
Bankleitzahl: 64150020
IBAN: DE43641500200000000048
BIC: SOLA DE S1 TUB
Bank: Kreissparkasse Tübingen
Im Feld "Verwendungszweck" muss nur das Kennzeichen angeben werden. Dabei bitte deutlich schreiben. Die Plakette wird nach Zahlungseingang an die, bei der Zulassungsstelle gemeldeten Adresse des Fahrzeughalters versendet. Ohne Angabe des Kennzeichens ist keine Bearbeitung möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Fehlern aufgrund von falsch oder unleserlich eingetragenen Kennzeichen keinen Ersatz liefern können.
Bei Bestellungen für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, übermitteln Sie uns bitte Kopien der Fahrzeugpapiere (mit Information über das Baujahr und die Antriebsart: Benzin, Diesel , ...) an zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de oder per Fax an +49 7071 207-4399. Ihre Daten, die Sie uns durch die Überweisung mitteilen, werden in einem automatisierten Verfahren gespeichert. Die Daten werden ausschließlich zur Versendung der Plaketten, zur Abrechnung und für statistische Auswertungen verwendet und nicht an Dritte übermittelt.
Schriftliche Bestellung beim Besitz mehrerer Fahrzeuge
Besitzer mehrerer Fahrzeuge können die Plaketten schriftlich unter Angabe der Fahrzeug-Kennzeichen und des Absenders bei den folgende Adressen bestellen:
Post: Landratsamt Tübingen, Zulassungsstelle, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen
E-Mail: zulassungstelle@kreis-tuebingen.de
Fax.: 07071 / 207-4399
Sie können den entsprechenden Betrag (Anzahl Fahrzeuge x 6 €) auf das oben angegebene Konto überweisen. Im Feld "Verwendungszweck" muss der Name und das Bestelldatum der schriftlichen Bestellung angegeben werden. Wir senden die Plaketten nach Zahlungseingang zu.
Sie können die Plaketten auch erst bei der Abholung im Landratsamt (Bürgerbüro) bezahlen.
Abholung im Bürgerbüro
Die Plakette kann auch direkt in unserem Bürgerbüro erworben werden. Dazu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein und 6 € in bar je Fahrzeug.
Abholung in Verbindung mit der Fahrzeugzulassung
In Verbindung mit der Fahrzeugzulassung bekommen unsere Kunden die Plakette ebenso. Die Plakette wird dann gemeinsam mit den Zulassungsgebühren bezahlt.
Wo steht die Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren?
Bei vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugpapieren steht die Emissionsschlüsselnummer im Feld unter „Schlüsselnummer zu 1".Dabei sind die letzten beiden Ziffern entscheidend.
Bei nach dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugpapieren steht die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1.
Fördermöglichkeiten
Weitere Informationen