Tuberkulose
Was ist Tuberkulose? Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit die durch Tuberkuloseerreger (Mycobakterium tuberculosis) hervorgerufen wird. Die häufigste Form ist die Lungentuberkulose.
Übertragung
Die Ansteckung mit Tuberkulosebakterien erfolgt über die Atemwege von Mensch zu Mensch. Die an offener Tuberkulose erkrankte Person gibt vor allem beim Husten, Niesen oder Sprechen mit ihrem Atemstrom Bakterien in die Umgebungsluft ab. Diese können von anderen Menschen eingeatmet werden. Ein Ansteckungsrisiko besteht bei längerem, engem und häufigem Kontakt zu einer an Lungentuberkulose erkrankten Person. Dabei ist die Ansteckungsgefahr umso größer, je mehr Bakterien der Erkrankte in die Umgebungsluft abgibt. Eine Ansteckung durch Ausscheidungen von Tuberkulosebakterien aus anderen Organen ist sehr selten.
Ausbreitung der Erkrankung im Körper
Nach dem Einatmen von Tuberkulosebakterien bleiben diese in der Lunge. Die meisten (etwa 90%) der angesteckten Personen können die Infektion in Schach halten und erkranken nicht
daran. Bei 10% erfolgt die Erkrankung nach Wochen, Monaten oder Jahren, wenn sich die Bakterien in der Lunge vermehren. Kleinkinder unter 5 Jahren und immungeschwächte Personen (z.B. HIV, Diabetes mellitus) erkranken häufiger. Von der Lunge aus können sich die Bakterien auch in andere Organe ausbreiten und dort Tuberkulose verursachen, z.B. Lymphknoten, Hirnhaut, Knochen, Geschlechtsorgane.
Krankheitszeichen
Häufig beginnt die Erkrankung mit wenigen bzw. untypischen Beschwerden. Zu diesen können
gehören:
- Hüsteln
- Husten, manchmal mit Blutbeimengungen
- Ungewollte Gewichtsabnahme
- Appetitlosigkeit
- Müdigkeit/Schwächegefühl
- Leichtes Fieber
- Nachtschweiß
- Stechen in der Brust
Nicht alle Tuberkulosekranken fühlen sich schwer krank. Bei länger als 3 bis 4 Wochen anhaltendem Husten und/oder das Auftreten weiterer oben genannter Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Verhinderung einer Weitergabe
Die behandlungsbedürftige Tuberkulose ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Das Gesundheitsamt ermittelt, sofern die Möglichkeit einer Bakterienübertragung angenommen wird, die engen Kontaktpersonen (z.B. Familienmitglieder, Mitbewohner, Freunde, Arbeitskollegen, Bekannte, etc.) mit denen der Erkrankte zusammen war solange er andere anstecken konnte. Diese Personen müssen untersucht werden, denn sie könnten angesteckt sein, später selbst erkranken und wieder andere anstecken. Diese Personen werden vom Gesundheitsamt aufgefordert sich untersuchen zu lassen.
Welche Untersuchungsmöglichkeiten gibt es um festzustellen ob Sie sich mit Tuberkulosebakterien angesteckt haben?
- Etwa 8 Wochen nach der
Ansteckung kann man mit einem Hauttest, erforderlichenfalls ergänzt durch einen
Bluttest falls dieser zur Verfügung steht, feststellen, ob eine Ansteckung mit Tuberkulosebakterien erfolgt ist. - Ein positives
Testergebnis ist kein Krankheitszeichen. Es zeigt an, dass sich der Körper mit
Tuberkulosebakterien auseinander gesetzt hat (Infektion). In diesem Fall sind
zum Ausschluss einer möglichen Erkrankung weitere Untersuchungen erforderlich. - Bei einer
Röntgenuntersuchung der Lunge kann man feststellen ob eine akute Erkrankung an
Lungentuberkulose vorliegt. - Zusätzlich kann eine
Untersuchung auf Tuberkulosebakterien im Auswurf (Sputum) nötig sein.
Wenn die Tests eine Infektion anzeigen, kann mit Medikamenten verhindert werden, dass die Erkrankung ausbricht. Ob eine solche so genannte präventive Behandlung im Einzelfall in Frage kommt, wird Ihre Ärztin/Ihr Arzt im Gesundheitsamt mit Ihnen besprechen.
Behandlung
Die Behandlung der Tuberkulose ist langfristig (6-12 Monate). Es müssen immer mehrere Medikamente
gleichzeitig eingenommen werden. Voraussetzung für die Heilung ist, dass die Medikamente regelmäßig ohne Unterbrechung eingenommen werden.
Allgemeine Informationen
Informationen zum Thema Tuberkulose insbesondere zum Tuberkulintest und für Erkrankte und deren Kontaktpersonen haben wir für Sie in zwei Merkblättern zusammengestellt, die über nachfolgende Links aufgerufen werden können:
Informationsblatt für Erkrankte und deren Kontaktpersonen (303 KiB)
Unsere Ansprechpartnerinnen im Bereich Tuberkulose stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Meldepflicht
Die Tuberkulose gehört gemäß §§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Für die Meldung an das Gesundheitsamt gemäß §§ 6, 8 und 9 IfSG steht denen dort benannten meldepflichtigen Personen und Institutionen (u.a. Ärzte, Praxen, Krankenhäuser) ein Formular als PDF-Dokument zur Verfügung:
Formular: Anzeige meldepflichtiger Erkrankungen (Arztmeldebogen) (162,5 KiB)
Informationen anderer Institutionen
Mehr Informationen zu Infektionskrankheiten und speziell zu Infektionskrankheiten der Lunge finden Sie auf den Webites des Robert Koch Instituts und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. Die jeweilige Website erreichen sie über folgende Links:
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmunsgmedizin e.V.