Übertragungsmeldung § 15 InVeKoSV (Landwirtschaftliche Zahlungsansprüche)
Die untere Landwirtschaftsbehörde wirkt bei der Übertragung von Zahlungsansprüchen auf EU-Ausgleichsleistungen mit. Wir beraten bei Übertragungsvorgängen und erfassen diese in der zentralen Datenbank.
Weiterführende Informationen
Ein Formular mit weiteren Informationen zur Übertragungsmeldung nach § 15 InVeKoSV kann als PDF-Dokument über folgenden Link aufgerufen werden:
- Formular Übertragungsmeldung § 15 InVeKoSV (62,5 KiB)