Führerscheinumtausch

Umtausch des alten Führerscheins (Papierführerschein) in den neuen EU-Kartenführerschein

Aktuelles

Frist Geburtsjahrgänge ab 1971

Die Frist für den Umtausch von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge ab 1971 und später läuft bis zum 19. Januar 2025.

Ausschnitte eines Papierführerscheins und einer Führerscheinkarte, übereinanderliegend

Führerscheinstelle stark ausgelastet

Im Zusammenhang mit der Pflicht zum Umtausch von Papierführerscheinen ist die Führerscheinstelle des Landratsamts Tübingen stark ausgelastet. Dies bedeutet, dass es aktuell zu unvermeidlichen Verzögerungen in der Bearbeitung von Anliegen, bei der telefonischen Erreichbarkeit sowie bei der Vergabe von Terminen kommt.

Die Bearbeitungsdauer der Umtausch-Anträge kann sich auf ungefähr 8 bis 10 Wochen belaufen. Im Einzelfall kann es auch länger dauern.

Bitte sehen Sie von Fragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir empfehlen den Direktversand des Führerscheins zu beantragen. Das verkürzt Ihren Umtausch.

Umtausch per Post

Die Führerscheinstelle weist darauf hin, dass man für den Umtausch nicht persönlich im Landratsamt erscheinen muss. Die Beantragung ist per Post möglich.

Für den Umtausch ist die Vorlage des alten Führerscheins, eines gültigen Ausweisdokuments sowie eines biometrischen Passbilds (max. 1 Jahr alt) erforderlich.

Bei postalischer Antragstellung müssen Kopien (bitte keine Originale) des alten Führerscheins und des Ausweisdokuments mitgeschickt werden.

Der neue Führerschein wird dann per Post übersandt. Die Gebühren können Sie überweisen, nachdem Ihnen der Gebührenbescheid zugeschickt wurde. Bitte senden Sie uns kein Geld zu.

Der Antrag samt Unterlagen ist in diesem Fall an das Landratsamt Tübingen zu senden:

Landratsamt Tübingen
Führerscheinstelle
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Umtausch mit Terminvereinbarung

Wer den Umtausch-Antrag nicht per Post stellen möchte, kann für die Beantragung bei der Führerscheinstelle online einen Termin vereinbaren.

Antrag, Formular

Der Antrag kann per Post gestellt werden.

Antragsformular und Informationen – Umtausch eines Führerscheins nach altem Recht (Papier) in einen neuen EU-Kartenführerschein.

Bitte reichen Sie bei postalischer Beantragung keine Originale des bisherigen Führerscheins und des Ausweises ein.

Auf Wunsch können die Antragsunterlagen auch zugeschickt werden, hierfür kann man eine kurze Nachricht per E-Mail an die Führerscheinstelle zusenden.

Mail: fuehrerschein@kreis-tuebingen.de

Infomaterial, Download

Erforderliche Unterlagen

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antragsformular für den Umtausch
  • derzeitiger Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (max. 1 Jahr alt)
  • Falls der nationale Führerschein nicht vom Landkreis Tübingen ausgestellt wurde, wird zur Ausstellung eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinbehörde benötigt. Diese kann
    • per Fax, E-Mail oder Post direkt durch die Behörde zugeschickt werden:
      Fax: 07071/207-4356
      Mail: fuehrerschein@kreis-tuebingen.de
    • durch Sie im Vorfeld eingeholt und bei Antragstellung eingereicht werden (ggf. kostenpflichtig bei der ausstellenden Behörde)
    • durch uns im Rahmen der Antragstellung bei der anderen Behörde eingeholt werden (Achtung: ggf. längere Bearbeitungszeit!)

Gebühren

  • Umtausch in Kartenführerschein 25,30 €
  • Expressbestellung bei der Bundesdruckerei: 15,50 €
  • Zusätzliche Gebühren bei erhöhtem Aufwand der Ermittlung des Besitzstandes: 10,20 €
  • Bei Direktversand des Führerscheins: Zusätzlich 5,00 € für Service und Porto (Einwurf-Einschreiben)

Zahlungsart

Vor Ort ist Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN möglich.
Wenn Sie nicht vor Ort bezahlen: Bitte überweisen Sie das Geld, nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben. Bitte lassen Sie uns kein Bargeld per Post zukommen.

Welche Führerscheine betrifft der Umtausch?

Für den Umtausch alter Führerscheine in den neuen in der EU einheitlichen und fälschungssichereren Kartenführerschein gelten verschiedene Fristen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht sein. Betroffen sind nicht nur die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine, sondern auch Kartenführerscheine, die noch keine 15-jährige Befristung haben.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nicht umgetauscht werden, da diese bereits der neuen Norm entsprechen.

Fristen für den Umtausch

Seit dem in Kraft treten des neuen Fahrerlaubnisrechts am 01.01.1999 ist es möglich den neuen EU-Kartenführerschein im Umtausch zu erhalten. Der neue Führerschein hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist in der Regel im gesamten EU-Bereich gültig.An Ihrer Fahrerlaubnis ändert sich durch den Umtausch nichts. Sie dürfen nach dem Umtausch auch weiterhin die bisher gültigen Fahrzeugklassen führen.Eine generelle Umtauschpflicht besteht bis spätestens zum 19.01.2033 und ist zeitlich gestaffelt. Wann genau Sie Ihren Führerschein spätestens umtauschen müssen, entnehmen Sie bitte der folgenden Kurz-Übersicht:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers und Tag bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
Vor 1953: 19. Januar 2033
1953 bis 1958: 19. Juli 2022
1959 bis 1964: 19. Januar 2023
1965 bis 1970: 19. Januar 2024
1971 oder später: 19. Januar 2025

Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die Fahrerlaubnisbehörde bittet aufgrund der Auslastung darum, die Anträge nicht verfrüht, sondern in der vorgesehenen Friststaffelung zu stellen.

Wurde der Führerschein nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Ausstellungsjahr des Führerscheins und Umtauschfrist bis spätestens:
1999 bis 2001: 19. Januar 2026
2002 bis 2004: 19. Januar 2027
2005 bis 2007: 19. Januar 2028
2008: 19. Januar 2029
2009: 19. Januar 2030
2010: 19. Januar 2031
2011: 19. Januar 2032
2012 bis 18.01.2013: 19. Januar 2033

Früherer Umtausch in bestimmten Fällen

Ein Umtausch zu einem früheren Zeitpunkt ist jedoch Pflicht, wenn Sie sich einen Internationalen Führerschein ausstellen lassen möchten oder Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen. Besonders empfehlenswert ist ein Umtausch bei Reisen ins Ausland.

Gültigkeitsdauer EU-Kartenführerschein

Der neue EU-Kartenführerschein (Ausstellung ab dem 19.01.2013) ist auf 15 Jahre befristet. Nach 15 Jahre verliert die Führerscheinkarte ihre Gültigkeit. Ihre Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen, so dass Sie nur eine neue Karte benötigen (keine erneute Fahrprüfung o.ä.).

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4356

Terminreservierung

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine

Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten zusätzlich

Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Mayer

Übergeordnete Stelle