Aufstiegsfortbildungsförderung AFBG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d.h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen für Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten und über eine abgeschlossene Erstausbildung verfügen. Die Förderung wird altersunabhängig geleistet.