Aufenthaltserlaubnis zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis kann sowohl für eine qualifizierte Berufsausbildung als auch für eine Berufsausbildung, die nicht qualifiziert ist, erteilt werden.

Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, handelt es sich nicht um eine qualifizierte Berufsausbildung.

Unter einer betrieblichen Weiterbildung versteht man zum Beispiel Qualifizierungsmaßnahmen, Praktika, Praxisphasen im Anschluss an ein Studium oder Trainee-Programme.

Die Aufenthaltserlaubnis kann unabhängig von Ihrer bisherigen Qualifikation erteilt werden, ist also nicht an besondere schulische Voraussetzungen geknüpft. Ob Auszubildende für eine Ausbildung geeignet sind, hat der Ausbildungsbetrieb zu prüfen.

Sollten Sie im Vorfeld einer Berufsausbildung, die keine qualifizierte Berufsausbildung ist, oder vor einer Weiterbildung einen Sprachkurs besuchen wollen, müssen Sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Sprachkurs und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen.

Während einer qualifizierten Berufsausbildung sind Sie berechtigt, bis zu zehn Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachzugehen, die von Ihrer Berufsausbildung unabhängig ist. Die Erwerbstätigkeit neben einer Berufsausbildung, die nicht qualifiziert ist, oder einer betrieblichen Weiterbildung ist nicht erlaubt. Eine selbständige Tätigkeit ist in keinem Fall erlaubt.

Für die Dauer Ihrer Aus- bzw. Weiterbildung können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Verfahrensablauf:

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen.

Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

Erforderliche Unterlagen:

  
 

Ordnung

Aufgabenbereich

Ausländerwesen

Kontakt und Sprechzeiten

Die Büros des Aufgabenbereichs befinden sich im Gebäude Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen.

Lage/Anfahrt

Allgemeine Sprechzeiten

Siehe hierzu die Sprechzeiten des für Sie zuständigen Ansprechpartners (die Zuständigkeit richtet sich nach dem 1. Buchstaben Ihres Familiennamens). Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrem Ansprechpartner erforderlich.

Ansprechpartner

Familiennamen A, B

Herr Lehmann
Raum: A1 15
Tel.: 07071 207-3121
Fax: 07071 207-93121
t.lehmann@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-10.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
Freitag 8.00-10.00 Uhr

Familiennamen C, D, E, G

Frau Maier
Tel.: 07071 207-3123
Fax: 07071 207-93123
sandra.maier@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.00-10.00 Uhr,
Donnerstag 13.30-15.30 Uhr

Familiennamen F, I, J, N, Y, Z

Frau Gräser
Raum: A1 17
Tel.: 07071 207-3125
Fax: 07071 207-93125
k.graeser@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch bis Freitag 10.00-12.00 Uhr

Familiennamen H, O

Frau Klink
Raum: A1 17
Tel.: 07071 207-3138
Fax: 07071 207-93138
n.klink@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch 10.00-12.00 Uhr
Mittwoch 13.30-15.00 Uhr

Familiennamen K, L, M

Frau Sahin
Raum: A1 13
Tel.: 07071 207-3135
Fax: 07071 207-93135
k.sahin@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-10.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
Freitag 8.00-10.00 Uhr

Familiennamen P, Q, R, S

Frau Friedrichsohn
Raum: A1 11
Tel.: 07071 207-3136
Fax: 07071 207-93136
t.friedrichsohn@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-10.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
Freitag 8.00-10.00 Uhr

Familiennamen T, U, V, W, X

Frau Stremlow
Raum: A1 17
Tel.: 07071 207-3108
Fax: 07071 207-93108
j.stremlow@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 10.00-12.00 Uhr

Spezielle aufenthaltsrechtliche Verfahren A-N; Fachkräfteeinwanderungsgesetz Familienname der Fachkraft: A-N

Frau Horn
Raum: A1 09
Tel.: 07071 207-3113
Fax: 07071 207-93113
v.horn@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00-12.00 Uhr,
Donnerstag von 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Spezielle aufenthaltsrechtliche Verfahren O-Z; Fachkräfteeinwanderungsgesetz Familienname der Fachkraft: O-Z

Herr Meier
Raum: A1 09
Tel.: 07071 207-3148
Fax: 07071 207-4044
mat.meier@kreis-tuebingen.de

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8.00-12.00 Uhr

Sachgebietsleitung Ausländerrecht und Einbürgerungen

Frau Horn
Raum: A1 09
Tel.: 07071 207-3113
Fax: 07071 207-93113
v.horn@kreis-tuebingen.de

Sekretariat

Frau Buck
Raum: A1 31
Tel.: 07071 207-3133
Fax: 07071 207-93133
abh@kreis-tuebingen.de

Frau Scholz
Raum: A1 31
Tel.: 07071 207-3153
Fax: 07071 207-93133
abh@kreis-tuebingen.de