Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium
Als ausländischer Absolvent oder Absolventin einer deutschen Hochschule können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
Die gesuchte Erwerbstätigkeit muss eine solche sein, zu der Sie aufgrund Ihrer Qualifikation befähigt sind. Die angestrebte Erwerbstätigkeit kann auch eine selbständige Tätigkeit sein.
Diese Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 18 Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis dient nur dem einmaligen Zweck der Arbeitssuche und kann über diesen Höchstzeitraum nicht verlängert werden.
Während der Arbeitssuche ist jede Erwerbstätigkeit gestattet und bedarf keiner Erlaubnis.
Verfahrensablauf:
Nach Abschluss Ihres Studiums müssen Sie sich an Ihre Ausländerbehörde wenden und einen neuen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche beantragen, wenn Sie noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (307 KiB) oder Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (471,2 KiB)
- Gültiger Reisepass
- Visum, soweit erforderlich
- Aktuelles biometrisches Foto
- Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag
- Aktueller Kontoauszug über Miethöhe