Informationen für Berufsbetreuer:innen
Der Landkreis Tübingen sucht Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (im folgenden auch Betreuungspersonen genannt) für die Übernahme von rechtlichen Betreuungen gemäß §§ 1814 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Für die Tätigkeit als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer ist eine Registrierung bei der für Sie zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) notwendig.
Auf diesen Seiten finden Sie die wesentlichen Informationen zum Registrierungsverfahren nach § 23 f. BtOG. Die Seite wird in der kommenden Zeit fortlaufend um neue Inhalte erweitert.
Bitte beachten Sie:
Eine Übersicht zu den jeweils einzureichenden notwendigen Nachweisen für die Registrierung entnehmen Sie bitte dem für Sie passenden Antragformular.
Antragsformulare und Vordrucke
Nachfolgend finden Sie die Antragformulare samt Anlagen 1 bis 3 für die Registrierung als Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer.
Bei der Registrierung ist zu unterscheiden, ob
- Sie Ihre Tätigkeit bereits aufgenommen haben und vor dem 1.1.2020 bestellt wurden und seitdem Betreuungen führen
Antrag auf Registrierung Tätigkeitsbeginn vor 1.1.2020 (23,7 KiB) - Sie erstmalig zwischen dem 1.1.2020 und dem 31.12.2022 bestellt wurden und seitdem Betreuungen führen
Antrag auf Registrierung Tätigkeitsbeginn zwischen 1.1.2020 und 31.12.2022 (24,4 KiB) - oder Sie Ihren erstmaligen Tätigkeitsbeginn ab dem 1.1.2023 beabsichtigen
Antrag auf Registrierung Tätigkeitsbeginn ab 1.1.2023 (24,5 KiB)
Die mit dem Antrag einzureichenden Anlagen, können Sie hier herunterlagen und ausfüllen.
- Anlage 1: Selbsterklärung zu Straffreiheit/Insolvenzverfahren nach § 24 I S.2 Nr. 3+4 BtOG (25,5 KiB)
- Anlage 2: Mitteilung der (beabsichtigten) Organisationsstruktur nach § 11 BtRegVO (33,2 KiB)
- Anlage 3: Mitteilung der (bisher) geführten Betreuungen nach § 32 I S. 4 BtOG bzw. § 25 BtOG (12,2 KiB)
Weitere Informationen zum Sachkundenachweis
Eine Auflistung der für die Registrierung notwendigen Sachkundenachweise kann der Anlage zur Betreuerregistrierungsverordnung entnommen werden. Diese finden Sie folgendem Link:
Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich von Ihrer zuständigen Stammbehörde beraten lassen.